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Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an den Europarat und den EMGR

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Nachdem beim Parlament des Europarates ein Korruptionsskandal http://www.deutschlandfunk.de/korruptionsvorwuerfe-der-europarat-hat-seine-seele-an-ein.694.de.html?dram:article_id=389951 im Gange war (der Parlamentspräsident Pedro Agramut ist zurückgetreten):
Korruptionsvorwürfe
"Der Europarat hat seine Seele an ein autokratisches Regime verkauft"
Teure Geschenke, Gold, Überweisungen - wer sich mit autokratischen Regimen wie Aserbaidschan im Europarat gut stellte, profitierte in vielerlei Weise. "Bis vor zwei Jahren brauchte es noch Mut, sich gegen diese Kaviar-Lobby zu stellen", sagte Politikberater Gerald Knaus im Dlf. Erst eine Koalition von Anständigen habe eine regelrechte Revolution eingeleitet.
Gerald Knaus im Gespräch mit Christoph Heinemann"
und auch bei Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Einreichungen deutscher Staatsbürger sehr häufig abgelehnt werden stellt sich die Frage was die Bundesrepublik Deutschland an Geldern an den Europarat und den EMGR bezahlt hat?
Bitte nennen sie mir die konkreten Summen der letzten 10 Jahre die von der Bundesrepublik Deutschland an den Europarat gingen. Dies bitte aufgesplittet nach Jahr und Empfänger innerhalb dieser Organisation. Werden diese Zahlungen vom Parlament freigegeben und deren Verwendung überwacht?
Auch erbitte ich Informationen zu vergleichen mit anderen Ländern? Könnte es womöglich sein dass Deutschland zu viel bezahlt? Gibt es möglicherweise auch verwässerte Zahlungen der EU (die nicht Mitglied des Europarates ist)?
Auch erbitte ich Informationen was die deutschen Abgeordneten an Geldern und Zuwendungen für die Sitzungen erhalten. Sodann erbitte ich Informationen über beschäftigte aus Deutschland.

Diese Anfrage wird vorerst zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Behörde benötigt

  • Datum
    24. August 2017
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem beim Par…
Von
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Betreff
Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an den Europarat und den EMGR [#24419]
Datum
24. August 2017 00:35
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem beim Parlament des Europarates ein Korruptionsskandal http://www.deutschlandfunk.de/korruptionsvorwuerfe-der-europarat-hat-seine-seele-an-ein.694.de.html?dram:article_id=389951 im Gange war (der Parlamentspräsident Pedro Agramut ist zurückgetreten): Korruptionsvorwürfe "Der Europarat hat seine Seele an ein autokratisches Regime verkauft" Teure Geschenke, Gold, Überweisungen - wer sich mit autokratischen Regimen wie Aserbaidschan im Europarat gut stellte, profitierte in vielerlei Weise. "Bis vor zwei Jahren brauchte es noch Mut, sich gegen diese Kaviar-Lobby zu stellen", sagte Politikberater Gerald Knaus im Dlf. Erst eine Koalition von Anständigen habe eine regelrechte Revolution eingeleitet. Gerald Knaus im Gespräch mit Christoph Heinemann" und auch bei Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Einreichungen deutscher Staatsbürger sehr häufig abgelehnt werden stellt sich die Frage was die Bundesrepublik Deutschland an Geldern an den Europarat und den EMGR bezahlt hat? Bitte nennen sie mir die konkreten Summen der letzten 10 Jahre die von der Bundesrepublik Deutschland an den Europarat gingen. Dies bitte aufgesplittet nach Jahr und Empfänger innerhalb dieser Organisation. Werden diese Zahlungen vom Parlament freigegeben und deren Verwendung überwacht? Auch erbitte ich Informationen zu vergleichen mit anderen Ländern? Könnte es womöglich sein dass Deutschland zu viel bezahlt? Gibt es möglicherweise auch verwässerte Zahlungen der EU (die nicht Mitglied des Europarates ist)? Auch erbitte ich Informationen was die deutschen Abgeordneten an Geldern und Zuwendungen für die Sitzungen erhalten. Sodann erbitte ich Informationen über beschäftigte aus Deutschland. Diese Anfrage wird vorerst zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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