Zahlungen in Ausland und an die Opfer der Ahrtalflut

Wieviel Geld ist seit 15.07.2021 an Entwicklungshilfe/Projektförderung ins Ausland gezahlt worden, und wieviel Geld ist bisher insgesamt an die Opfer der Ahrtalflut gezahlt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Diana Petermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Geld ist seit 15.07.2021 an E…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Diana Petermann
Betreff
Zahlungen in Ausland und an die Opfer der Ahrtalflut [#296393]
Datum
6. Januar 2024 10:34
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Geld ist seit 15.07.2021 an Entwicklungshilfe/Projektförderung ins Ausland gezahlt worden, und wieviel Geld ist bisher insgesamt an die Opfer der Ahrtalflut gezahlt worden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Diana Petermann Anfragenr: 296393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296393/ Postanschrift Diana Petermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Diana Petermann

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag Gz: Z14 O4010-3005/004; hier: Informationen öffentlich zugänglich bzw. nicht vorhanden Sehr geehrte…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag Gz: Z14 O4010-3005/004; hier: Informationen öffentlich zugänglich bzw. nicht vorhanden
Datum
8. Januar 2024 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Petermann, bezugnehmend auf den ersten Teil Ihres IFG-Antrags vom 06.01.2024 teile ich Ihnen im Sinne des § 9 Absatz 3 IFG mit, dass die begehrten Informationen öffentlich bekannt sind. Sie können diese über das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) abrufen: https://www.transparenzportal.bund.de/de Die zweite Teilfrage fällt nicht in die Zuständigkeit des BMZ. Entsprechend befinden sich die von Ihnen begehrten Informationen nicht im Aktenbestand des BMZ. Ihr Antrag wird hiermit als erledigt angesehen. Mit freundlichen Grüßen,