Zahlungsaufforderungen wegen der London Congestion Charge / City Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London, UK, Großbritanien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Zahlungsaufforderung der Transport for London wegen der London Congestion Charge / Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London.

Laut Medienberichten entrichtet Deutschland keine Mautgebühren für die Fahrzeuge in London. Bitte senden Sie mir die Zahlungsaufforderung zu, um den Sachverhalt überprüfen zu können.

"Die deutsche Botschaft liegt demnach mit 4,63 Millionen Pfund auf Platz elf der Liste." "Die Gebühr beträgt für jedes Fahrzeug, das im Innenstadtbereich rund um Parlament, British Museum und Trafalgar Square zu Kernzeiten unterwegs ist, 15 Pfund pro Tag."

Quelle: https://www.spiegel.de/auto/london-britische-hauptstadt-fordert-145-millionen-pfund-von-diplomaten-wegen-maut-a-5477ea53-538f-42f3-96ad-373c0764d9d4

"We consider that there are no legal grounds to exempt diplomatic missions and international organisations from the London Congestion Charge, which is comparable to a parking fee or toll charge they are required to pay. Under the Vienna Convention on Diplomatic Relations diplomats have an obligation to respect the laws and regulations of the receiving State. The British Government therefore expects all diplomatic missions to respect UK laws and regulations, which includes payment of the Congestion Charge."

Quelle:
https://questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2023-09-14/hcws1030

Danke

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlungsaufforderung der Transpor…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungsaufforderungen wegen der London Congestion Charge / City Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London, UK, Großbritanien [#288487]
Datum
18. September 2023 15:55
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlungsaufforderung der Transport for London wegen der London Congestion Charge / Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London. Laut Medienberichten entrichtet Deutschland keine Mautgebühren für die Fahrzeuge in London. Bitte senden Sie mir die Zahlungsaufforderung zu, um den Sachverhalt überprüfen zu können. "Die deutsche Botschaft liegt demnach mit 4,63 Millionen Pfund auf Platz elf der Liste." "Die Gebühr beträgt für jedes Fahrzeug, das im Innenstadtbereich rund um Parlament, British Museum und Trafalgar Square zu Kernzeiten unterwegs ist, 15 Pfund pro Tag." Quelle: https://www.spiegel.de/auto/london-britische-hauptstadt-fordert-145-millionen-pfund-von-diplomaten-wegen-maut-a-5477ea53-538f-42f3-96ad-373c0764d9d4 "We consider that there are no legal grounds to exempt diplomatic missions and international organisations from the London Congestion Charge, which is comparable to a parking fee or toll charge they are required to pay. Under the Vienna Convention on Diplomatic Relations diplomats have an obligation to respect the laws and regulations of the receiving State. The British Government therefore expects all diplomatic missions to respect UK laws and regulations, which includes payment of the Congestion Charge." Quelle: https://questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2023-09-14/hcws1030 Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge" Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge"
Datum
20. September 2023 15:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.png
8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 366-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge" [#288487]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge" [#288487]
Datum
10. Februar 2024 11:34
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungsaufforderungen wegen der London Congestion Charge / City Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London, UK, Großbritanien“ vom 18.09.2023 (#288487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge" [#288487]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 366-2023 | "London Congestion Charge" [#288487]
Datum
25. März 2024 18:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungsaufforderungen wegen der London Congestion Charge / City Maut für Fahrzeuge der Botschaft in London, UK, Großbritanien“ vom 18.09.2023 (#288487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>