Zahlungsverkehr mit dem ZPHU

Alle Dokumente aus denen hervorgeht welche Zahlungen die HU an das ZPHU - Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH geleistet hat und das ZPHU an die HU im Jahre 2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle D…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Zahlungsverkehr mit dem ZPHU [#289252]
Datum
28. September 2023 19:51
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente aus denen hervorgeht welche Zahlungen die HU an das ZPHU - Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH geleistet hat und das ZPHU an die HU im Jahre 2022
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 289252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289252/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungsverkehr mit dem ZPHU [#289252]
Datum
29. September 2023 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Besendorf, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, in Ihrer IFG-Anfrage vom 28.09.2023 baten Sie um die vorherige Mitteilung über anfa…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungsverkehr mit dem ZPHU [#289252]
Datum
11. Oktober 2023 12:49
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Besendorf, in Ihrer IFG-Anfrage vom 28.09.2023 baten Sie um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 (einfache schriftliche Auskunft) für einschlägig. Hinzu kommen die Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 20 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft weiter aufrecht erhalten möchten. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich halte trotz Gebühren am Antrag fest Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 289252…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Re: Zahlungsverkehr mit dem ZPHU [#289252]
Datum
11. Oktober 2023 12:52
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte trotz Gebühren am Antrag fest Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 289252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289252/

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, mit Ihrer E-Mail vom 28.09.2023 beantragten Sie Aktenauskunft hinsichtlich der Dok…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Zahlungsverkehr mit dem ZPHU [#289252]
Datum
26. Oktober 2023 14:05
Status
Sehr geehrter Herr Besendorf, mit Ihrer E-Mail vom 28.09.2023 beantragten Sie Aktenauskunft hinsichtlich der Dokumente über den Zahlungsverkehr zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ZPHU – Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH. Insoweit wird auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ZPHU – Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH vom 05.09.2008 verwiesen. Eine Kopie der Kooperationsvereinbarung haben Sie im Rahmen Ihrer Anfrage vom 09.06.2023 in Verbindung mit einer konkretisierenden Anfrage vom 19.06.2023 erhalten (Anfrage #280802). Das Erstellen von weiteren Kopien erscheint somit nicht zweckmäßig. Aus § 4 der Kooperationsvereinbarung geht hervor, welche Zahlungen das ZPHU – Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH an die Humboldt-Universität zu Berlin geleistet hat. Sonstige Zahlungen, insbesondere solche der Humboldt-Universität zu Berlin an das ZPHU – Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin GmbH, sind nicht erfolgt. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen