Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr

Wer trägt die Rechtsverantwortung, dass der zahnärztlicher Notdienst in Mülheim an der Ruhr telefonisch nicht kostenfrei zu erreichen ist ?

Ist Ihre Antwort der Ansprechpartner gegen den ich wegen meinem obigen Missgefallen klagen kann ? Wenn nein, teilen Sie mir bitte diese Stelle mit.

Falls es hierzu schon Urteile gibt, teile Sie mir diese bitte mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Frank Hauschild
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr [#236273]
Datum
27. Dezember 2021 08:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer trägt die Rechtsverantwortung, dass der zahnärztlicher Notdienst in Mülheim an der Ruhr telefonisch nicht kostenfrei zu erreichen ist ? Ist Ihre Antwort der Ansprechpartner gegen den ich wegen meinem obigen Missgefallen klagen kann ? Wenn nein, teilen Sie mir bitte diese Stelle mit. Falls es hierzu schon Urteile gibt, teile Sie mir diese bitte mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 236273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236273/ Postanschrift Frank Hauschild << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild
Frank Hauschild
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr“ …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
AW: Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr [#236273]
Datum
29. Januar 2022 06:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr“ vom 27.12.2021 (#236273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 236273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236273/
Frank Hauschild
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr“ …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
AW: Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr [#236273]
Datum
29. Januar 2022 06:18
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr“ vom 27.12.2021 (#236273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 236273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236273/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Hauschild, es gibt keine Vorgaben, dass die Rufnummer für den zahnärztlichen Notdienst kosten…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zahnärtzlicher Notdienst Mülheim an der Ruhr [#236273]
Datum
9. Februar 2022 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hauschild, es gibt keine Vorgaben, dass die Rufnummer für den zahnärztlichen Notdienst kostenfrei sein muss. Für die Sicherstellung des vertragszahnärztlichen Notdienstes in Mülheim ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein zuständig. Dabei handelt es sich um eine originäre Aufgabe im Rahmen der Selbstverwaltung. Insofern trägt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein die Rechtsverantwortung für die kostenpflichtige Rufnummer im Notdienst. Sie fragen, gegen wen Sie klagen können. Wir bitten um Verständnis, dass das Ministerium diesbezüglich keine Rechtsberatung erbringen kann. Mit freundlichen Grüßen