Zanders-Gelände

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den im Zeitungsartikel (https://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/kauf-des-zanders-gelaendes-altlastenrisiko-bereits-im-kaufpreis-beruecksichtigt-29881586) erwähnte Vertrag zum Kauf des Zanders-Geländes.
- Die im Zeitungsartikel erwähnten Sitzungsprotokolle zu den Treffen von Urbach mit Verwaltungsfachleuten.
- Sämtliche interne und externe Kommunikation und Sitzungsprotokolle der Stadt zum Kauf des Geländes, insbesondere solche, welche Altlasten des Bodens behandelt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Umweltinformationen sind betroffen, da die angefragten Dokumente sich mit dem Kauf des Geländes beschäftigen, bei welchem aktuell stark von Gesellschaft und Politik über Altlasten des Geländes diskutiert wird.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte dem Ihrer Ansicht nicht so sein, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Insbesondere möchte ich auf die Abwägung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegenüber einem überwiegendem Interesse der Allgemeinheit nach §8 IFG NRW hinweisen. Mit einer Schwärzung von Geschäftsgeheimnis erkläre ich mich einverstanden.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Es handelt sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zanders-Gelände [#28585]
Datum
3. April 2018 19:07
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den im Zeitungsartikel (https://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/kauf-des-zanders-gelaendes-altlastenrisiko-bereits-im-kaufpreis-beruecksichtigt-29881586) erwähnte Vertrag zum Kauf des Zanders-Geländes. - Die im Zeitungsartikel erwähnten Sitzungsprotokolle zu den Treffen von Urbach mit Verwaltungsfachleuten. - Sämtliche interne und externe Kommunikation und Sitzungsprotokolle der Stadt zum Kauf des Geländes, insbesondere solche, welche Altlasten des Bodens behandelt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Umweltinformationen sind betroffen, da die angefragten Dokumente sich mit dem Kauf des Geländes beschäftigen, bei welchem aktuell stark von Gesellschaft und Politik über Altlasten des Geländes diskutiert wird. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte dem Ihrer Ansicht nicht so sein, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Insbesondere möchte ich auf die Abwägung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegenüber einem überwiegendem Interesse der Allgemeinheit nach §8 IFG NRW hinweisen. Mit einer Schwärzung von Geschäftsgeheimnis erkläre ich mich einverstanden. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Es handelt sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem Umweltinformationsgesetz NRW auf Aushändigung von Vert…
Von
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem Umweltinformationsgesetz NRW auf Aushändigung von Vertragsunterlagen zum Ankauf des Zanders- Geländes
Datum
4. April 2018 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages zum oben genannten Thema, der zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde. Damit Ihnen hierzu angemessen geantwortet werden kann, habe ich die Rechtsabteilung um eine Prüfung der Angelegenheit gebeten. Sobald von dort eine Rückäußerung vorliegt, erhalten Sie weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich um Geduld. Ich werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen