ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse im pdf-Format o.ä.

ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse der bisherigen Sitzungen im pdf-Format o.ä.

Unbekannt

  • Datum
    12. April 2014
  • Frist
    14. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZDF-Verwaltungsr…
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Von
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Betreff
ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse im pdf-Format o.ä. [#6249]
Datum
12. April 2014 23:34
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse der bisherigen Sitzungen im pdf-Format o.ä.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der g…
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Von
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Betreff
AW: ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse im pdf-Format o.ä. [#6249]
Datum
14. Mai 2014 00:02
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse im pdf-Format o.ä." vom 12.04.2014 (#6249) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme zunächst auf meine Ihnen vorliegende Mail vom 14. April 2014 Bezu…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ZDF-Verwaltungsrat: Tagesordnungen der geplanten/zukünftigen und der bisherigen Sitzungen und die Abstimmungsergebnisse im pdf-Format o.ä. [#6249]
Datum
26. Mai 2014 16:28
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme zunächst auf meine Ihnen vorliegende Mail vom 14. April 2014 Bezug. Ich hatte dort zu Ihrem Dokumente des Fernsehrates betreffenden Auskunftsverlangen Stellung genommen. Sie bitten hier, gestützt wiederum auf das Bundesinformationsfreiheitsgesetz, um Übersendung der Tagesordnung, Beschlüsse und Dokumente vor dem Jahr 2012, die Sitzungen des Verwaltungsrates des ZDF betreffend. Gegen das ZDF können wie bereits erläutert keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden. Denn nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine "Behörde", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Informationen über die Arbeit des Verwaltungsrates, über seine Beschlüsse und seine Zusammensetzung finden Sie auf www.unternehmen.zdf.de . Mit freundlichen Grüßen