ZDF Zoom - Weiterbildung ohne Sinn vom 25.09.2019 - Trainingsmaßnahme bei der Euro-Schule Iserlohn
- Anfrage an:
- Jobcenter Märkischer Kreis
- Genutztes Gesetz:
- Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Verweigerungsgrund
- § 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der ZDF Zoom Reportage "Weiterbildung ohne Sinn" vom 25.09.2019 wurde eine Trainingsmaßnahme bei der Euro-Schule Iserlohn vorgestellt, die den Mindestanspüchen an solche Maßnahmen offensichtlich nicht erfüllt.
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoo…Auf Rückfragen des Journalisten Patrick Stegemann zu den Vorwürfen der mangelnde Betreuung und der fehlender Lehrpläne wurde schriftlich mitgeteilt:
„Selbstverständlich liegt jeder Bildungsmaßnahme ein Lehrplan zugrunde und der Personaleinsatz in den Bildungsmaßnahmen ist nachweisbar sichergestellt.“Dieser Aussage widersprechen regelmäßig Berichte von Betroffenen, die eben solche konkreten Nachfragen gestellt hatten, ohne dass die Euro-Schule den Nachweis für ihre Behauptungen auch nur einmal erbracht hätte.
Das Jobcenter Jobcenter Märkischer Kreis wird mit der Antwort zitiert:
Bildungsmaßnahmen „. . . fortlaufend zu überwachen, ob die Träger den an sie gestellten Qualitätsansprüchen gerecht werden und die vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbringen.“Auch hier ist die Behauptung ohne jeden Beweis erhoben worden.
1. Zunächst einmal bitte ich um eine Übersicht der Häufigkeit solcher Überprüfungstermine
2. um Übersendung sämtlicher Überprüfungsprotokolle
3. um Übersendung der Ausschreibungen für solcher MAbE-MaßnahmenDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen