ZDv 20/15

Guten Tag, << Antragsteller:in >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, bitte la…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZDv 20/15 [#182235]
Datum
9. März 2020 10:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, bitte lassen Sie mir die ZDv 20/15 zukommen, da im Moment kein Zugang zum Internet besteht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182235
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. März …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
9. März 2020 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. März 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 9. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1288 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
10. März 2020 16:35
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. März 2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - 39-22-17/-1288 vom 09.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 9. März 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihrerseits erbetene "ZDv 20/15" am 24. November 2010 außer Kraft gesetzt worden ist. Um eine an Ihrem tatsächlichen Informationsinteresse ausgerichtete Bearbeitung Ihres Antrags sicherstellen zu können, bitte ich Sie freundlich um Mitteilung, ob Ihr Auskunftsersuchen auf die Herausgabe der vorstehend genannten - ungültigen - Vorschrift gerichtet sein soll oder ob Sie die Übersendung entsprechender - aktueller - Regelungen erbitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in lassen Sie mir dann bitte die Aktuelle Fassung zukommen. Mit freundlichen Grüßen An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
10. März 2020 16:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in lassen Sie mir dann bitte die Aktuelle Fassung zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182235
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
12. März 2020 11:57
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. März 2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - 39-22-17/-1288 vom 09.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1288 vom 10.03.2020 4. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in der o.g. IFG-Angelegenheit zeichnet sich ab, dass der erbetene Informationszugang nicht bzw. nicht vollständig gewährt werden kann. Angesichts Ihres im Antrag vom 9. März 2020 (Bezug 1.) übermittelten Hinweises, nach dem "im Moment kein Zugang zum Internet besteht", kommt die Vermutung auf, dass Sie Angehöriger des Geschäftsbereiches des BMVg sein könnten. Sollte dies zutreffend sein, könnte ggf. die Übermittlung der erbetenen Information - außerhalb des IFG - in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund wäre ich für eine Mitteilung, ob o.a. Vermutung zutrifft sowie für die Übermittlung Ihrer dienstlichen Erreichbarkeit dankbar. Dabei rege ich an, Ihre diesbezügliche Rückäußerung nicht über das Portal "FragDenStaat.de" vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Annahme ist richtig. Eine dienstliche Erreichbarkeit ist zur Zeit allerdings nic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
12. März 2020 23:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Annahme ist richtig. Eine dienstliche Erreichbarkeit ist zur Zeit allerdings nicht gegeben, da ich mich im Moment in einer ZAW Maßnahme befinde. Wie könnte eine Übermittlung dann sonst erfolgen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182235

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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: AW: Antwort: ZDv 20/15 [#182235]
Datum
13. März 2020 10:56
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1288 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. März 2020 2. BMVg - R I 1 - 39-22-17/-1288 vom 09.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1288 vom 10.03.2020 4. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1288 vom 12.03.2020 6. Ihre E-Mail vom 12.03.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nunmehr bestätigt haben, Angehöriger des hiesigen Geschäftsbereichs zu sein, bitte ich Sie, die erbetenen Informationen auf dem Dienstweg einzuholen. Mit dem Regelungsportal wurde für die Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg ein entsprechendes Informationsportal geschaffen, um auf vorhandene Regelungen zugreifen zu können. Dies betrifft wie im vorliegenden Fall auch die hier gegenständlichen Regelungen A-1380/2 "Personelles Meldewesen" und A-1380/2-5000 "Operative Vorgaben für das Personelle Meldewesen", zumal die Regelung A-1380/2-5000 einer VS-NfD-Einstufung unterliegt, welche ansonsten einen Herausgabeverweigerungsgrund nach dem IFG darstellen würde. Ich bitte Sie daher, sich die Regelungen auf dem hierfür vorgesehenen dienstlichen Wege zu beschaffen. Die Tatsache, dass Sie sich derzeit in einer sog. ZAW-Maßnahme befinden, dürfte einer dienstlichen Erreichbarkeit nicht entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen