ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 20/7, ZDv 10/5, ZDv 37/10

Guten Tag, bitte sende sie mir die neusten Ausgaben der ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 10/5, ZDv 20/7, ZDv 37/10 zu, sofern diese nicht VS-NfD sind.
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
Egon Bauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, bitte…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Egon Bauer
Betreff
ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 20/7, ZDv 10/5, ZDv 37/10 [#19993]
Datum
20. Januar 2017 22:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, bitte sende sie mir die neusten Ausgaben der ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 10/5, ZDv 20/7, ZDv 37/10 zu, sofern diese nicht VS-NfD sind. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Egon Bauer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Egon Bauer
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17 15.02.2017 Sehr geehrter Herr Bauer, zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Info…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 20/7, ZDv 10/5, ZDv 37/10 [#19993]
Datum
15. Februar 2017 12:06
Status
Warte auf Antwort
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17 15.02.2017 Sehr geehrter Herr Bauer, zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung zur Zeit noch andauert und nicht innerhalb der gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG vorgesehenen Frist zum Abschluss gebracht werden kann. Aktuell vermag ich keine verbindliche Aussage bezüglich der Dauer der noch benötigten Bearbeitungszeit zu treffen. Selbstverständlich komme ich unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-555 27.02.2017 Betr.: Informationszugang nach dem IFG Bezug: 1. Ihr Antra…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 20/7, ZDv 10/5, ZDv 37/10 [#19993]
Datum
28. Februar 2017 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-555 27.02.2017 Betr.: Informationszugang nach dem IFG Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.01.2017 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-555 vom 15.02.2017 Sehr geehrter Herr Bauer, mit Antrag vom 20.01.2017 haben Sie um die Übersendung der "neusten Ausgaben der ZDv 3/1, ZDv 3/14, ZDv 3/21, ZDv 3/160, ZDv 3/710, ZDv 10/5, ZDv 20/7, ZDv 37/10" gebeten, soweit "diese nicht VS-NfD sind". Keiner Einstufung mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" unterliegen die Regelungen C1-221/0-21 (ehemals ZDv 3/1) A-1340/49 (ehemals ZDv 20/7) A2-2630/0-0-2 (ehemals ZDv 10/5) A2-2630/0-0-5 (ehemals ZDv 37/10), die ich Ihnen daher nachstehend als Dateianhänge übersende: Mit freundlichen Grüßen