Zeichenfolge "historisch gewachsen" in E-Mails des Ministeriums

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium einen zentralen E-Mail-Server betreibt auf welchem sich alle versendeten und erhaltenen E-Mails Ihres Ministeriums zentral im Volltext durchsuchen lassen.

Sollte diese Prämisse zutreffen, senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1) Die Anzahl der hierbei durchsuchbaren E-Mail-Accounts
2) Die Anzahl der E-Mails welche die Zeichenfolge "historisch gewachsen" enthalten
3) Die 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse zu Punkt 2 im Volltext

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium eine…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeichenfolge "historisch gewachsen" in E-Mails des Ministeriums [#196243]
Datum
29. August 2020 13:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium einen zentralen E-Mail-Server betreibt auf welchem sich alle versendeten und erhaltenen E-Mails Ihres Ministeriums zentral im Volltext durchsuchen lassen. Sollte diese Prämisse zutreffen, senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1) Die Anzahl der hierbei durchsuchbaren E-Mail-Accounts 2) Die Anzahl der E-Mails welche die Zeichenfolge "historisch gewachsen" enthalten 3) Die 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse zu Punkt 2 im Volltext Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196243/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 29. August 2020 beantragen Sie die Übersendung folgender Infor…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG-Anfrage "Zeichenfolge "historisch gewachsen" in E-Mails des Ministeriums [#196243]"
Datum
14. September 2020 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 29. August 2020 beantragen Sie die Übersendung folgender Informationen: 1) Anzahl der durchsuchbaren E-Mail Accounts 2) Anzahl der E-Mails mit der Zeichenfolge „historisch gewachsen“ 3) Die 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse zu Punkt 2) im Volltext. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Die von Ihnen als Grundlage für Ihren Antrag genannten Rechtsvorschriften des IFG sind hier teilweise nicht einschlägig. Ziel des IFG ist es, dem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Sachinformationen zu verschaffen, um auf diese Weise die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern und die demokratischen Meinungs- und Willensbildung zu verbessern. Das IFG enthält jedoch keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug. Die von Ihnen erbetenen Informationen über die Anzahl der durchsuchbaren E-Mail Accounts sowie der Anzahl E-Mails mit der Zeichenfolge "historisch gewachsen" weisen keinen Aktenbezug bzw. eine Aktenrelevanz auf. Es handelt sich hierbei nicht um amtliche Informationen, so dass kein Anspruch auf die Herausgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG besteht. Bezüglich Ihrer Anforderung der 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse mit der Zeichenfolge „historisch gewachsen“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass das BMAS insgesamt über keine allgemein durchsuchbaren E-Mail-Accounts verfügt. Hierbei ist anzumerken, dass persönliche Postfächer einem besonderen Datenschutz unterliegen und daher keine grundsätzliche Möglichkeit der Durchsuchbarkeit besteht. Auch ist die Durchsuchung öffentlicher Postfächer nicht ohne weiteres möglich, hierfür müssten erst Suchroutinen programmiert werden. Aus diesen Gründen kann Ihnen diesbezüglich keine Antwort gegeben werden. Denn gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat zwar jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch jedoch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Das IFG gewährt keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Mit freundlichen Grüßen