Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware

den Zeit- und Maßnahmeplan Ihrer Behörde zur Einführung und Inbetriebnahme der neuen neuen Melde- und Wahlsoftware.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware [#17068]
Datum
12. Juni 2016 13:05
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Zeit- und Maßnahmeplan Ihrer Behörde zur Einführung und Inbetriebnahme der neuen neuen Melde- und Wahlsoftware.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in ich leite Ihnen die Anfrage von Herrn Antragsteller/in weiter. Diese E-Mail erreichte…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
WG: Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware [#17068]
Datum
13. Juni 2016 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich leite Ihnen die Anfrage von Herrn Antragsteller/in weiter. Diese E-Mail erreichte mich fälschlicherweise. Herrn Antragsteller/in habe ich keine Empfangsbestätigung und auch keine Abgabenachricht übermittelt. Herr Antragsteller/in wurde aber von mir in CC gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass es Ihnen aufgrund der aktuellen Diskussion um den Zeit- und …
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
AW: Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware [#17068]
Datum
21. Juni 2016 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass es Ihnen aufgrund der aktuellen Diskussion um den Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Wahlsoftware geht und nicht um einen Zeit- und Maßnahmeplan der Meldesoftware, denn diese wurde bereits im Januar d.J. (erfolgreich) eingeführt. Die Kosten für die Bearbeitung einschl. der Übersendung einer Kopie dieses Planes zur Wahlsoftwaremit Stand 20.06.2016 (!) an Ihre Postanschrift würde lediglich 15,00 € kosten. Ich bitte um umgehende Bestätigung, dass es nur um den Plan der Wahlsoftware geht und dass Sie die Gebühren übernehmen werden. Sie erhalten dann umgehend den Bescheid nach dem IFG Berlin einschließlich der Gebührenfestsetzung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> mir geht es in der Tat um den Maßnahmenplan fü…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware [#17068]
Datum
21. Juni 2016 21:57
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> mir geht es in der Tat um den Maßnahmenplan für die neue Wahlsoftware. Die Gebühren übernehme ich selbstverständlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ihr Antrag vom 12.06.2016
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 12.06.2016
Datum
22. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Danke, der Bescheid wird heute fertig gemacht und geht morgen früh mit der Post raus. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
AW: AW: Zeit- und Maßnahmeplan zur neuen Melde- und Wahlsoftware [#17068]
Datum
22. Juni 2016 06:42
Status
Warte auf Antwort
Danke, der Bescheid wird heute fertig gemacht und geht morgen früh mit der Post raus. Mit freundlichen Grüßen