Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes

Unter
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/230522_5000_bs.html
schreiben Sie am 22.05.23:

"
5.000. Basisstation im BOS-Digitalfunknetz
[...]
Das BOS-Digitalfunknetz ist mit über 1,1 Millionen registrierten Endgeräten das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert, und versorgt 99,2 % der Fläche Deutschlands bei einer zeitlichen Netzverfügbarkeit von mehr als 99,97 %.
"

Meine Fragen:

Die angegebene zeitliche Netzverfügbarkeit von mehr als 99,97 % pro Jahr entspricht einer Nichtverfügbarkeit von 0,03 % pro Jahr, also ca 2,6 Stunden pro Jahr.

1) Beinhaltet diese Nichtverfügbarkeit von 2,6 Stunden pro Jahr lediglich das von der BDBOS verwaltete BOS-Kernnetz ?

2) Beinhaltet diese Nichtverfügbarkeit von 2,6 Stunden auch das BOS-Zugangsnetz, das im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.bdbos.bund.de/Share…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210]
Datum
1. August 2023 10:27
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/230522_5000_bs.html schreiben Sie am 22.05.23: " 5.000. Basisstation im BOS-Digitalfunknetz [...] Das BOS-Digitalfunknetz ist mit über 1,1 Millionen registrierten Endgeräten das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert, und versorgt 99,2 % der Fläche Deutschlands bei einer zeitlichen Netzverfügbarkeit von mehr als 99,97 %. " Meine Fragen: Die angegebene zeitliche Netzverfügbarkeit von mehr als 99,97 % pro Jahr entspricht einer Nichtverfügbarkeit von 0,03 % pro Jahr, also ca 2,6 Stunden pro Jahr. 1) Beinhaltet diese Nichtverfügbarkeit von 2,6 Stunden pro Jahr lediglich das von der BDBOS verwaltete BOS-Kernnetz ? 2) Beinhaltet diese Nichtverfügbarkeit von 2,6 Stunden auch das BOS-Zugangsnetz, das im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285210/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210]" vom 01. August 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung zur Gebührenerhebung
Datum
14. August 2023 18:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 01. August 2023, mit welcher Sie ausdrücklich um Eingangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihr IFG-Auskunftsersuchen ""Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#146 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die sich aus § 7 Abs. 5 IFG Bund ergebende Frist für die Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens erst mit Datum des Posteingangs bei der zuständigen Behörde (hier: der BDBOS) startet. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Zeitliche Netzverfüg…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-anfrage "Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210] vom 1. August 2023, hier: Vorabinformation - Bescheid auf dem Postweg
Datum
28. August 2023 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210]" vom 1. August 2023 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen mein Bescheid vom 24. August 2023 (Geschäftszeichen St3 - 100 102/9#146) in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Geschäftszeichen St3 - 100 102/9#146…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitliche Netzverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes [#285210]
Datum
16. September 2023 10:42
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Geschäftszeichen St3 - 100 102/9#146) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>