Zeitplan Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände § 158c FamFG

- Zeitplan zur Änderung des § 158c FamFG (Vergütung der Verfahrensbeistände)
- Wann ist mit dem Vorliegen eines Gesetzesentwurfes zu rechnen?
- Ist eine Verbandsanhörung/-beteiligung bereits erfolgt, wenn ja, wann?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zeitplan zur Änderung des § 158c Fa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitplan Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände § 158c FamFG [#276006]
Datum
17. April 2023 08:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zeitplan zur Änderung des § 158c FamFG (Vergütung der Verfahrensbeistände) - Wann ist mit dem Vorliegen eines Gesetzesentwurfes zu rechnen? - Ist eine Verbandsanhörung/-beteiligung bereits erfolgt, wenn ja, wann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276006/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0168 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. April 2023 - Zeitplan Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände § 158c FamFG [#276006]
Datum
16. Mai 2023 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0168 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. April 2023 teile ich unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 6. März 2023 und meinen Bescheid vom 21. März 2023 ergänzend Folgendes mit: An der Ausgestaltung einer Regelung wird gearbeitet. Ein konkretes Datum zur Fertigstellung des Regelungsentwurfs kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Eine Verbändebeteiligung erfolgt gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum Entwurf der Gesetzesvorlage. Mit freundlichen Grüßen