Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS

In der
"Studie zur Bedarfsermittlung des Breitbandspektrums der BOS in Breitbandmobilfunknetzen"
Version 1.0 vom 03.05.2022 unter
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/220511_frequenzbedarfsstudie.pdf
heißt es auf Seite 10 und 11:

"
2 Rahmenbedingungen der Frequenznutzung

In diesem Kapitel wird die aktuelle und geplante Frequenznutzung in den relevanten Spektrumsbereichen (unterhalb von 1 GHz) in Deutschland und international betrachtet.

2.1 Aktuelle Frequenznutzung im Digitalfunk BOS und Ausblick

2.1.1 Frequenzzuteilungen TETRA

Wie eingangs beschrieben, ermöglicht der Digitalfunk BOS aktuell die organisationsübergreifende, einsatzkritische Sprach- und schmalbandige Datenkommunikation (z.B. Kurznachrichten, Statusmeldungen) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr auf Grundlage des TETRA-Bündelfunkstandards.

Die auf Grundlage der europäischen Harmonisierung der Frequenznutzungen für die einsatzkritische BOS-Kommunikation sowie im Einklang mit den Bestimmungen des Frequenzplans der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2021) hierfür bestehende Frequenzzuteilung an die BDBOS umfassen aktuell ein Frequenzspektrum von 2 x 5 MHz (380,00 bis 385,00 MHz (uplink); 390,00 bis 395,00 MHz (downlink)).
Dieses ist gemäß Frequenzplan der Bundesrepublik Deutschland bundesweit zugeteilt und grundsätzlich für eine militärische Nutzung gewidmet.

Zusätzlich besteht auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem militärischen Hoheitsträger die Möglichkeit, ein Spektrum von 2 x 1,5 MHz in den ebenfalls militärisch gewidmeten Frequenzbereichen 385,00 bis 386,50 MHz (uplink) sowie 395,00 bis 396,50 MHz (downlink) standortbezogen mit zu nutzen.

Darüber hinaus ist der BDBOS ein Spektrum von 1 x 3,9 MHz in dem auf primärer Basis für den Radioastronomie-Funkdienst gewidmeten Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz zugeteilt. Aufgrund von Bestimmungen zum Schutz des Radioastronomie-Funkdienstes ist der Frequenzbereich jedoch nicht uneingeschränkt bundesweit nutzbar.

Mit der absehbaren und in etwa für das Jahr 2030 geplanten Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS gehen die entsprechenden Frequenznutzungsrechte der BDBOS in den Frequenzbereichen (380,00 bis 386,50 MHz sowie 390,00 bis 396,50 MHz) gemäß Frequenzplan wieder an den militärischen Hoheitsträger über.

Die ggf. dann noch verbleibenden Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz sind für die Verwendung in einem landesweiten BOS-Breitbandnetz weder ausreichend noch geeignet.

Somit stehen für den Zeitraum nach 2030 keine Frequenzen mehr für den Betrieb eines landesweiten Kommunikationsnetzes für die einsatzkritische Kommunikation der BOS in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
"

Meine Frage:

Zitat:
"Mit der absehbaren und in etwa für das Jahr 2030 geplanten Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS gehen die entsprechenden Frequenznutzungsrechte der BDBOS in den Frequenzbereichen (380,00 bis 386,50 MHz sowie 390,00 bis 396,50 MHz) gemäß Frequenzplan wieder an den militärischen Hoheitsträger über.

Die ggf. dann noch verbleibenden Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz sind für die Verwendung in einem landesweiten BOS-Breitbandnetz weder ausreichend noch geeignet.

Somit stehen für den Zeitraum nach 2030 keine Frequenzen mehr für den Betrieb eines landesweiten Kommunikationsnetzes für die einsatzkritische Kommunikation der BOS in
der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
"

Steht bereits ein genaues Datum für die "absehbare und in etwa für das Jahr 2030 geplante Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS" fest ?
Wenn ja, welches ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der "Studie zur Bedarfsermitt…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]
Datum
16. Mai 2023 20:34
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der "Studie zur Bedarfsermittlung des Breitbandspektrums der BOS in Breitbandmobilfunknetzen" Version 1.0 vom 03.05.2022 unter https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/220511_frequenzbedarfsstudie.pdf heißt es auf Seite 10 und 11: " 2 Rahmenbedingungen der Frequenznutzung In diesem Kapitel wird die aktuelle und geplante Frequenznutzung in den relevanten Spektrumsbereichen (unterhalb von 1 GHz) in Deutschland und international betrachtet. 2.1 Aktuelle Frequenznutzung im Digitalfunk BOS und Ausblick 2.1.1 Frequenzzuteilungen TETRA Wie eingangs beschrieben, ermöglicht der Digitalfunk BOS aktuell die organisationsübergreifende, einsatzkritische Sprach- und schmalbandige Datenkommunikation (z.B. Kurznachrichten, Statusmeldungen) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr auf Grundlage des TETRA-Bündelfunkstandards. Die auf Grundlage der europäischen Harmonisierung der Frequenznutzungen für die einsatzkritische BOS-Kommunikation sowie im Einklang mit den Bestimmungen des Frequenzplans der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2021) hierfür bestehende Frequenzzuteilung an die BDBOS umfassen aktuell ein Frequenzspektrum von 2 x 5 MHz (380,00 bis 385,00 MHz (uplink); 390,00 bis 395,00 MHz (downlink)). Dieses ist gemäß Frequenzplan der Bundesrepublik Deutschland bundesweit zugeteilt und grundsätzlich für eine militärische Nutzung gewidmet. Zusätzlich besteht auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem militärischen Hoheitsträger die Möglichkeit, ein Spektrum von 2 x 1,5 MHz in den ebenfalls militärisch gewidmeten Frequenzbereichen 385,00 bis 386,50 MHz (uplink) sowie 395,00 bis 396,50 MHz (downlink) standortbezogen mit zu nutzen. Darüber hinaus ist der BDBOS ein Spektrum von 1 x 3,9 MHz in dem auf primärer Basis für den Radioastronomie-Funkdienst gewidmeten Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz zugeteilt. Aufgrund von Bestimmungen zum Schutz des Radioastronomie-Funkdienstes ist der Frequenzbereich jedoch nicht uneingeschränkt bundesweit nutzbar. Mit der absehbaren und in etwa für das Jahr 2030 geplanten Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS gehen die entsprechenden Frequenznutzungsrechte der BDBOS in den Frequenzbereichen (380,00 bis 386,50 MHz sowie 390,00 bis 396,50 MHz) gemäß Frequenzplan wieder an den militärischen Hoheitsträger über. Die ggf. dann noch verbleibenden Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz sind für die Verwendung in einem landesweiten BOS-Breitbandnetz weder ausreichend noch geeignet. Somit stehen für den Zeitraum nach 2030 keine Frequenzen mehr für den Betrieb eines landesweiten Kommunikationsnetzes für die einsatzkritische Kommunikation der BOS in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. " Meine Frage: Zitat: "Mit der absehbaren und in etwa für das Jahr 2030 geplanten Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS gehen die entsprechenden Frequenznutzungsrechte der BDBOS in den Frequenzbereichen (380,00 bis 386,50 MHz sowie 390,00 bis 396,50 MHz) gemäß Frequenzplan wieder an den militärischen Hoheitsträger über. Die ggf. dann noch verbleibenden Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 406,10 bis 410,00 MHz sind für die Verwendung in einem landesweiten BOS-Breitbandnetz weder ausreichend noch geeignet. Somit stehen für den Zeitraum nach 2030 keine Frequenzen mehr für den Betrieb eines landesweiten Kommunikationsnetzes für die einsatzkritische Kommunikation der BOS in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. " Steht bereits ein genaues Datum für die "absehbare und in etwa für das Jahr 2030 geplante Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS" fest ? Wenn ja, welches ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279074/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]" vom 16. Mai 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe
Datum
1. Juni 2023 16:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 16. Mai 2023, mit welcher Sie ausdrücklich um Eingangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#139 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Zeitplan für die &qu…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]" vom 16. Mai 2023, hier: Vorabinformation Bescheid auf dem Postweg
Datum
14. Juni 2023 07:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]" vom 16. Mai 2023 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen mein Bescheid vom 12. Juni 2023 (Geschäftszeichen St3 - 100 102/9#139) in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#139) und die damit ver…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Zeitplan für die "in etwa für das Jahr 2030 geplante" Abkündigung des TETRA-basierten Digitalfunks BOS [#279074]" vom 16. Mai 2023, hier: Vorabinformation Bescheid auf dem Postweg [#279074]
Datum
20. Juni 2023 13:11
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#139) und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>