Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei einem ptivaten Pensionsbetreiber

Auskunft zu:
1. seit wann dem privaten Pensionsbetreiber der Pension Tempelhof, << Adresse entfernt >> Klienten als Wohnraumnehmer zugeordnet werden und wie lange der/die Bewilligungszeiträume festgesetzt sind.
2. Ob die Regelsätze für die Übernahme von Mietkosten eingehalten werden. Der Martkpreis einer Übernachtung beträgt in der Pension etwa 95 Euro p.N.
3. Ob aus der dauerhaften Subventionierung des Pensionsbetriebs durch die direkte Überweisung der Mietkosten an den Betreiber nach Auffassung des Jobcenter mittlerweile eine unzulässige Beihife nach Art. 107 AEUV vorliegt.

Der Umstand, dass das JC in der Klienten unterbringt, kann nicht in Abrede gestellt werden.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zu: 1. …
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei einem ptivaten Pensionsbetreiber [#32600]
Datum
3. August 2018 21:10
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu: 1. seit wann dem privaten Pensionsbetreiber der Pension Tempelhof, << Adresse entfernt >> Klienten als Wohnraumnehmer zugeordnet werden und wie lange der/die Bewilligungszeiträume festgesetzt sind. 2. Ob die Regelsätze für die Übernahme von Mietkosten eingehalten werden. Der Martkpreis einer Übernachtung beträgt in der Pension etwa 95 Euro p.N. 3. Ob aus der dauerhaften Subventionierung des Pensionsbetriebs durch die direkte Überweisung der Mietkosten an den Betreiber nach Auffassung des Jobcenter mittlerweile eine unzulässige Beihife nach Art. 107 AEUV vorliegt. Der Umstand, dass das JC in der Klienten unterbringt, kann nicht in Abrede gestellt werden. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei ei…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei einem ptivaten Pensionsbetreiber [#32600]
Datum
9. September 2018 13:06
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei einem ptivaten Pensionsbetreiber“ vom 03.08.2018 (#32600) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass wir uns die…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Zeitraum der Unterbringung von Klienten bei einem ptivaten Pensionsbetreiber [#32600]
Datum
10. September 2018 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass wir uns dieser aufgrund unerwarteter organisatorischer Umstände bisher noch nicht annehmen konnten. Ich werde mich umgehend um Klärung Ihrer Anfrage bemühen und bitte Sie in diesem Zusammenhang um eine Fristverlängerung bis zum 28.09.2018. Ich denke Ihnen für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße