Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten

Ich hätte gerne eine möglichst lange Zeitreihe der Todesursachen von Personen, die als Patient in einer psychiatrischen Klinik verstorben sind (ICD-Code und ICD-Code für die äußere Todesursache mit absoluten Häufigkeiten) für Deutschland gesamt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne ein…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten [#149480]
Datum
8. Juni 2019 09:12
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine möglichst lange Zeitreihe der Todesursachen von Personen, die als Patient in einer psychiatrischen Klinik verstorben sind (ICD-Code und ICD-Code für die äußere Todesursache mit absoluten Häufigkeiten) für Deutschland gesamt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 285: Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten [#149480]
Datum
13. Juni 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. Juni 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30285 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 08. Juni 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30285) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten (Az.: A-IR/11100100-IF30285)
Datum
18. Juni 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 08. Juni 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30285) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Information: Eine möglichst lange Zeitreihe der Todesursachen von Personen, die als Patient in einer psychiatrischen Klinik verstorben sind (ICD-Code und ICD-Code für die äußere Todesursache mit absoluten Häufigkeiten) für Deutschland gesamt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt die von Ihnen gewünschten Informationen leider nicht besitzt. Im Rahmen der Krankenhaus-Diagnosestatistik werden zwar alle stationären Fälle mit der Hauptdiagnose abgebildet, auch diejenigen in psychiatrischen Einrichtungen/Fachabteilungen, allerdings bezieht sich die Hauptdiagnose auf den Grund des stationären Aufenthaltes und nicht - wie von Ihnen gewünscht - auf die Todesursache bei verstorbenen Patientinnen und Patienten. Gerne veranschaulichen wir Ihnen dies anhand eines Beispiels: Ein Patient wird stationär in einer psychiatrischen Einrichtung aufgenommen und wegen der Diagnose F10 "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol" behandelt. Er verstirbt nach ein paar Tagen aus irgendeinem Grund (Atemstillstand, Suizid, Unfall im Krankenhaus etc.). Im Ergebnis wird der Fall ausschließlich mit der Diagnose F10 "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol" geführt, eine Todesursache wird nicht erfasst. Aus der Hauptdiagnose des Falles lässt sich in keinem Fall eine Todesursache ableiten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, die angefragten Informationen nicht liefern zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre es nicht möglich, die Krankenhausdiagnosestatist…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten (Az.: A-IR/11100100-IF30285) [#149480]
Datum
2. Juli 2019 15:46
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre es nicht möglich, die Krankenhausdiagnosestatistik für die gewünschte Auswertung mit der Todesursachenstatistik anhand des Wohnortes und des Geburtsdatums zu verknüpfen? Diese Merkmale liegen doch in beiden Statistiken vor. Könnten Sie das bitte noch einmal prüfen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage und Ihr Interesse am Informationsbestand unseres Haus…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Zeitreihe Todesursachen in psychiatrischen Kliniken verstorbene Patienten (Az.: A-IR/11100100-IF30285) [#149480]
Datum
18. Juli 2019 09:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage und Ihr Interesse am Informationsbestand unseres Hauses. Wir haben Ihr Anliegen der fachlich zuständigen Organisationseinheit vorgelegt und um Stellungnahme gebeten. Die Fachseite hat uns hierzu das Folgende mitgeteilt: Es ist leider nicht möglich, nicht möglich, die Krankenhausdiagnosestatistik für die gewünschte Auswertung mit der Todesursachenstatistik zu verknüpfen. Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) untersagt solches explizit. § 13a BStatG lautet: "Soweit es zur Gewinnung von statistischen Informationen ohne zusätzliche statistische Erhebungen sowie zur Erfüllung der Zwecke nach § 13 Absatz 1 erforderlich ist, dürfen folgende Daten zusammengeführt werden: 1. Daten aus Wirtschafts- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitsstätten, einschließlich aus solchen Statistiken, die von der Deutschen Bundesbank erstellt wurden, 2. Daten aus dem Statistikregister, 3. Daten nach dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz und 4. Daten, die die statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus allgemein zugänglichen Quellen gewinnen." Eine Zusammenführung statistischer Daten ist ausschließlich in den hier benannten Fällen zulässig und ansonsten untersagt. Die Regelungen in § 13a BStatG tragen den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bereich der Statistik Rechnung. Wir bedauern, Ihrem Wunsch nicht nachkommen zu können. Mit freundlichen Grüßen