Zensus 2022

Könnten Sie mir bitte erklären, wer beim Census angeschrieben wird? Was passiert, wenn zwei Personen im Grundbuch eingetragen sind? Wird nur die erste Person angeschrieben? Oder beide?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Petra Linsmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Könnten Sie mir b…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Petra Linsmeier
Betreff
Zensus 2022 [#250438]
Datum
2. Juni 2022 08:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie mir bitte erklären, wer beim Census angeschrieben wird? Was passiert, wenn zwei Personen im Grundbuch eingetragen sind? Wird nur die erste Person angeschrieben? Oder beide?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Linsmeier Anfragenr: 250438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250438/ Postanschrift Petra Linsmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Petra Linsmeier

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - Linsmeier, Petra Sehr geehrte Frau Linsmeier, vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Bunde…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220602, Linsmeier, Petra, Zensus 2022
Datum
2. Juni 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - Linsmeier, Petra Sehr geehrte Frau Linsmeier, vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Bitte richten Sie deshalb Ihre Fragen zum ZENSUS 2022 an das Statistische Bundesamt: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Kontakt: https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/Gesetze/_inhalt.html Mit freundlichen Grüßen