Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder

Anzahl der im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführten / verhängten:
1. Mahnverfahren
2. Zwangsgelder
3. Zwangshaft
4. Bußgelder
5. sonstige Zwangsmaßnahmen, wenn ja welche und in welcher Anzahl.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Landrat Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder [#284646]
Datum
25. Juli 2023 15:53
An
Landrat Oberbergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführten / verhängten: 1. Mahnverfahren 2. Zwangsgelder 3. Zwangshaft 4. Bußgelder 5. sonstige Zwangsmaßnahmen, wenn ja welche und in welcher Anzahl.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284646/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder“ vom 2…
An Landrat Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder [#284646]
Datum
29. August 2023 08:36
An
Landrat Oberbergischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder“ vom 25.07.2023 (#284646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landrat Oberbergischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> in meiner Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten bin ich für d…
Von
Landrat Oberbergischer Kreis
Betreff
IFG_Anfrage- Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder [#284646]
Datum
29. August 2023 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in meiner Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten bin ich für die Koordination der IFG- Anfragen zuständig. Der Vorgang ist hier in der Prüfung und wird noch Zeit in Anspruch nehmen, da die kommunalen Zensusstellen im Jahr 2022 wieder aufgelöst worden sind. Da die Anträge nach dem IFG.NRW von natürlichen Personen gestellt werden dürfen, gebe Sie mir bitte Ihre Wohnsitzadresse bekannt. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei einer IFG Anfrage ist es nicht notwendig und rechtlich auch nicht zulässig, die…
An Landrat Oberbergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG_Anfrage- Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder [#284646]
Datum
29. September 2023 10:19
An
Landrat Oberbergischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei einer IFG Anfrage ist es nicht notwendig und rechtlich auch nicht zulässig, die Adresse des Anfragenden zu verlangen (siehe Urteil des OVG NRW 16 A 857/21). Auch die lange Bearbeitungszeit ist für mich unverständlich, da Bußgelder und Zwangsgelder über das Buchhaltungsprogramm SAP, was bei Ihnen verwendet, wird mithilfe von drei Mausklicks ausgewertet werden können. Ich setze Ihnen eine Nachfrist von zwei Wochen, sollten Sie diese fruchtlos verstreichen lassen, werde ich mich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284646/

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Landrat Oberbergischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> In der Funktion als behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Kreisver…
Von
Landrat Oberbergischer Kreis
Betreff
IFG_Anfrage- Zensus 2022 hier: Mahnverfahren, Bußgelder und Zwangsgelder [#284646]
Datum
5. Oktober 2023 15:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> In der Funktion als behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Kreisverwaltung Gummersbach teile ich Ihnen mit, dass nach Maßgabe des seit dem 01.01.2002 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG) jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu der bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen besitzt. Sie beantragten Informationen zum Zensus 2022 über die Plattform Frag den Staat unter Angabe ihres Namens ohne Wohnsitzadresse. Tatsächlich hat das OVG NRW die Rechtsauffassung des BfDI in dem von Ihnen zitierten Fall bestätigt; hier auf die Angabe des Wohnsitzes des IFG- Antragstellers zu verzichten. Da hier in der Zensusfragestellung für die Prüfung keine Drittbeteiligung und Gebührenerhebung erforderlich ist und kein Verdacht einer missbräulichen Verwendung besteht erhalten Sie die nachfolgenden Informationen zu den Fragestellungen: 1. Anzahl Mahnverfahren 1.960 2. Anzahl Zwangsgelder keine 3. Zwangshaft keine 4. Anzahl Bußgelder keine 5.Anzahl sonstige Zwangsmaßnahmen keine Diese Auskunft erhalten Sie als einfache Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichem Gruß