Zentralabituraufgaben Kunst 2010-2021

Wie konstituiert sich das Gremiun, das über die jährlichen Prüfungsaufgaben im Bereich Kunst GK & LK entscheidet?
Wie war die Zusammensetzung in den jeweiligen Jahren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Zentralabituraufgaben Kunst 2010-2021 [#232262]
Datum
3. November 2021 15:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie konstituiert sich das Gremiun, das über die jährlichen Prüfungsaufgaben im Bereich Kunst GK & LK entscheidet? Wie war die Zusammensetzung in den jeweiligen Jahren?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
3. November 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021
Datum
5. November 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, in der Anlage finden Sie ein/mehrere PDF-Dokument/e mit den Zugangsdaten (Links und Passwort) zu einem Ordner / zu Ordner, welche/r die gewünschten Aufgaben enthält/enthalten. Bitte beachten Sie, dass nach ca. 6 - 8 Wochen der Zugang zum Dateiordner / zu den Dateiordnern gelöscht wird. Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021 [#232262] Sehr << Anrede >>
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021 [#232262]
Datum
5. November 2021 19:24
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Tatsächlich interessiert mich, welches Gremium über die Prüfungsaufgaben entscheidet, bzw. die jeweiligen Werke und Künstler:innen auswählt. Wie wird dieses Gremium bestimmt? Welche Personen waren in den jeweiligen Jahren beteiligt? Wie oft wird das Gremium neu bestimmt? Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021 [#232262] Sehr geehrte Damen und Herren,…
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Belia Zanna Geetha Brückner [#232262] - Kunst 2010-2021, 05.10.2021 [#232262]
Datum
15. Dezember 2021 13:23
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage wurde von Ihnen nur teilweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte beantworten sie meine Nachfrage vom 5. November 2021. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 Sehr geehrte Frau Brückner, Sie frag…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021
Datum
20. Dezember 2021 10:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Brückner, Sie fragen nach der Zusammenstellung der Abiturkommission, welche die Abiturklausuren im Fach Kunst erstellt. Die Prüfungsaufgaben werden von den jeweiligen Abiturkommissionen, die für jedes Fach für jeden Abiturdurchgang neu konstituiert werden, erstellt. Die Mitglieder der Abiturkommissionen werden von der jeweiligen Fachkoordinatorin/dem jeweiligen Fachkoordinator berufen. Die Namen der Kommissionsmitglieder werden generell nicht bekannt gegeben, um auch für die Zukunft eine unabhängige Arbeit der Kommission zu gewährleisten. Die Abiturkommission für das Fach Kunst wählt die Künstlerinnen und Künstler und deren Werke für die Prüfungsaufgaben vor dem Hintergrund der im Kernlehrplan zu vermittelnden Kompetenzen und den Abiturvorgaben aus. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262] Sehr geehrte Damen und …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262]
Datum
20. Dezember 2021 17:03
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dein Einwand die Namen der Kommissionsmitglieder nicht heraus zugeben, um unabhängigkeit für die Zukunft zu geäwhrlisten ist nachvollziehbar. Allerdings nicht für die gesamten letzten 13 Jahre, da die Mitglieder ja ohnehin verändert werden müssen. Wie lange werden Kommissionsmitglieder berufen und wie oft können Mitglieder in diese KOmmission berufen werden? Ich bitte um die Herausgabe der Kommissionsmitglieder in den Jahren 2008 bis 2016. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262] Sehr geehrte Damen und …
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Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262]
Datum
25. Januar 2022 10:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262] Sehr geehrte Damen und …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 20.12.2021 [#232262]
Datum
1. Februar 2022 00:05
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage vom am 20.12.2021ist eine Informationsfreiheitsanfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022 1. Frau Belia Zanna Geetha Brü…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022
Datum
4. Februar 2022 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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1. Frau Belia Zanna Geetha Brückner c/o fragdenstaat.de per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Abituraufgabenkommission Kunst Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW – IFG NRW – vom 20.12.2022 Sehr geehrte Frau Brückner, bei der beabsichtigten Beantwortung Ihres Antrags handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrens-gesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Dies erfolgt nicht rechtssicher über ein öffentliches Internetportal. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht ist dieser Zeitpunkt für die Behörde nicht erkennbar. Die Antwort erhalten Sie daher an Ihre postalische Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022 [#232262] Sehr geehrte Damen u…
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Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022 [#232262]
Datum
4. Februar 2022 12:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Ich freu mich über Post. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022 [#232262] Sehr geehrte Damen u…
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Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 04.02.2022 [#232262]
Datum
18. Februar 2022 12:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralabituraufgaben Kunst 2010-2021“ vom 03.11.2021 (#232262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 18.02.2022 Sehr geehrte Antragstellerin, s…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 18.02.2022
Datum
18. Februar 2022 13:53
Status
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben die Klausuraufgaben der vergangenen Jahre für das Fach Kunst bis einschließlich 2021 bereits am 05.11.2021 an das Portal „fragdenstaat.de“ erhalten. Bitte kontrollieren Sie Ihr Postfach und den Spamordner, ggf. kontaktieren Sie den Portalbetreiber. Mit freundlichen Grüßen

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Belia Zanna Geetha Brückner
AW: AW AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 18.02.2022 [#232262] Sehr geehrte Dame…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: AW AW 525-6.08.01.01-166499 - AW Belia Zanna Geetha Brückner [#232262], 18.02.2022 [#232262]
Datum
18. Februar 2022 14:15
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre zügige Antwort. Ich habe Ihnen auf Ihre Nachfrage am 4. Februar meine Postalische Adresse zukommen lassen, in der Annahme, dass Sie auf meine Nachfrage vom 20.12.2021 eingehen. In dieser Schrieb ich unter andrerem folgendes: Der Einwand, die Namen der Kommissionsmitglieder nicht zu veröffentlichen, um die Unabhängigkeit für die Zukunft zu gewährleisten, ist verständlich. Allerdings scheint mir der Zeitraum für die gesamten Jahre (2008-2021) willkürich, da die Mitglieder ja ohnehin wechseln sollten. Wie lange werden Kommissionsmitglieder berufen und wie oft können Mitglieder in diese Kommission berufen werden? Wie lange bleiben die Namen der ehemaligen Kommisionsmitglieder unter Verschluss? Ich bitte um die Herausgabe der Kommissionsmitglieder in den ersten fünf Jahren. Zusatz: Seit wann ist die/der aktuelle Fachkoordinatorin in Amt? Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 232262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232262/