Zentrale Koordinierungsstelle für militärische Unterstützung der Ukraine

Antworten auf folgende Fragen:

Gibt es eine zentrale Stelle in der Bundesregierung, die die Unterstützung der Ukraine mit militärischen Gütern koordiniert? Was spricht gegen die Gründung einer solchen zentralen Stelle?

Bestehen Zielkonflikte in der Bundesregierung zwischen Aufrüstung der Bundeswehr und der militärischen Unterstützung der Ukraine? Wie wird mit diesen Zielkonflikten umgegangen? Wie wird sichergestellt, dass durch diese Zielkonflikte, die militärische Unterstützung der Ukraine nicht vernachlässigt wird?

Diese Fragen ergeben sich aus dieser Einschätzung: Derzeit scheint das Verteidigungsministerium die Abgabe und Beschaffung von Rüstungsgütern für die Ukraine zu koordinieren. Offensichtlich bestehen Zielkonflikte zwischen den Aufgaben des Verteidigungsministeriums (Primärziel ist Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr) und den Zielen bei der militärischen Unterstützung der Ukraine. Eine unabhängige Stelle, die primär die Kriegsziele der Ukraine im Blick hat, könnte diese Zielkonflikte auflösen bzw. transparenter machen.

Bitte korrigieren Sie diese Einschätzung falls sie falsch ist. Bitte stellen Sie dar, wer die militärische Unterstützung der Ukraine innerhalb der Bundesregierung koordiniert.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Niklas Netter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf folgende Fragen: Gibt …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Niklas Netter
Betreff
Zentrale Koordinierungsstelle für militärische Unterstützung der Ukraine [#304876]
Datum
3. April 2024 09:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgende Fragen: Gibt es eine zentrale Stelle in der Bundesregierung, die die Unterstützung der Ukraine mit militärischen Gütern koordiniert? Was spricht gegen die Gründung einer solchen zentralen Stelle? Bestehen Zielkonflikte in der Bundesregierung zwischen Aufrüstung der Bundeswehr und der militärischen Unterstützung der Ukraine? Wie wird mit diesen Zielkonflikten umgegangen? Wie wird sichergestellt, dass durch diese Zielkonflikte, die militärische Unterstützung der Ukraine nicht vernachlässigt wird? Diese Fragen ergeben sich aus dieser Einschätzung: Derzeit scheint das Verteidigungsministerium die Abgabe und Beschaffung von Rüstungsgütern für die Ukraine zu koordinieren. Offensichtlich bestehen Zielkonflikte zwischen den Aufgaben des Verteidigungsministeriums (Primärziel ist Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr) und den Zielen bei der militärischen Unterstützung der Ukraine. Eine unabhängige Stelle, die primär die Kriegsziele der Ukraine im Blick hat, könnte diese Zielkonflikte auflösen bzw. transparenter machen. Bitte korrigieren Sie diese Einschätzung falls sie falsch ist. Bitte stellen Sie dar, wer die militärische Unterstützung der Ukraine innerhalb der Bundesregierung koordiniert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niklas Netter Anfragenr: 304876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304876/ Postanschrift Niklas Netter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niklas Netter
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V747 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zentrale Koordinierungsstelle für militärische Unterstützung der Ukraine [#304876]
Datum
8. April 2024 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V747 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. April 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Netter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V747 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V747 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zentrale Koordinierungsstelle für militärische Unterstützung der Ukraine [#304876]
Datum
24. April 2024 09:33
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V747 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. April 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Netter, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. April 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen: Die zentrale Stelle ist der Sonderstab Ukraine im BMVg. Zu Ihren übrigen Fragen ist anzumerken, dass diese nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielen. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen bzw. Hintergrundinformationen zu einem bestimmten Sachverhalt. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Demnach besteht insoweit von vornherein kein Anspruch nach dem IFG. Sollten Sie eine förmliche Bescheidung Ihres IFG-Antrages wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Niklas Netter
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte Ihnen jedoch widersprechen, dass meine Fragen nicht auf d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Niklas Netter
Betreff
AW: Zentrale Koordinierungsstelle für militärische Unterstützung der Ukraine [#304876]
Datum
28. April 2024 20:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte Ihnen jedoch widersprechen, dass meine Fragen nicht auf die Herausgabe von amtlichen Informationen abzielen. Denn ich gehe stark davon aus, dass amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (amtliche Informationen) über mögliche Ziel- bzw. Interessenkonflikte zwischen militärischer Unterstützung für die Ukraine und Aufrüstung der Bundeswehr (Ziel der Kriegstüchtigkeit) im BMVg bereits vorhanden sind. Diese Informationen werden bspw. entstanden sein bei der Planung und Neueinrichtung des Planungs- und Führungsstab (PlaFüStab) des Bundesministers der Verteidigung, und der Unterordnung des "Sonderstab Ukraine im BMVg" unter den PlaFüStab. Darüberhinaus werden solche Informationen im Rahmen der Berufung von Generalmajor Christian Freuding als Leiter des PlaFüStab entstanden sein, da dieser dadurch in Personalunion den PlaFüStab und den Sonderstab Ukraine leitet. Einrichtung des PlaFüStab und Berufung sind abgeschlossen und im Rahmen der Aufgabenerfüllung erfolgt. Informationen über Interessenkonflikte wurden hier also im Rahmen der Aufgabenerfüllung erlangt. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Sonderstab Ukraine im BMVg wurden mit Sicherheit amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen erlangt, die Ziel- und Interessenkonflikte obiger Natur beschreiben, bspw. bei der Suche nach Munition und Waffen in den Bundeswehr-Beständen. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass sich der Sonderstab bzw. das BMVg über diesen Interessenkonflikt gar nicht bewusst ist. Ich kann verstehen, falls diese Aufzeichnungen aus anderen Gründen (bspw. Sicherheit) nicht veröffentlicht werden können. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden auch Informationen darüber entstanden sein, wie mit aufkommenden Zielkonflikten umgegangen werden soll. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass keinerlei Aufzeichnungen über Zielkonflikte zwischen militärischer Unterstützung der Ukraine und Aufrüstung der Bundeswehr im BMVg vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Niklas Netter Anfragenr: 304876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304876/