Zentrale Prüfungen 2023

- die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft des Zentralabiturs an allgemeinbildenden Schulen in sämtlichen geprüften Fächern des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. GK und LK sowie HT und NT und ggfs. die Differenzierung des Taschenrechners GTR und CAS)
- die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft des Zentralabiturs an beruflichen Gymnasien für sämtliche Bildungsgänge in allen geprüften Fächern für die Jahrgänge 2017 bis 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. GK und LK sowie HT und NT und ggfs. die Differenzierung des Taschenrechners GTR und CAS)
- die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft der zentralen Klausur am Ende der Einführungsphase 2023 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. HT und NT)
- die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft der zentralen Prüfung in der 10. Klasse für sämtliche Schulformen und Abschlüsse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. HT und NT)

Ergebnis der Anfrage

An meine persönliche Email-Adresse wurden die Unterlagen versandt, jedoch bisher unvollständig.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrale Prüfungen 2023 [#284413]
Datum
22. Juli 2023 08:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft des Zentralabiturs an allgemeinbildenden Schulen in sämtlichen geprüften Fächern des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. GK und LK sowie HT und NT und ggfs. die Differenzierung des Taschenrechners GTR und CAS) - die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft des Zentralabiturs an beruflichen Gymnasien für sämtliche Bildungsgänge in allen geprüften Fächern für die Jahrgänge 2017 bis 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. GK und LK sowie HT und NT und ggfs. die Differenzierung des Taschenrechners GTR und CAS) - die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft der zentralen Klausur am Ende der Einführungsphase 2023 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. HT und NT) - die Prüfungsaufgaben sowie die dazugehörigen Unterlagen für die Lehrkraft der zentralen Prüfung in der 10. Klasse für sämtliche Schulformen und Abschlüsse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik des Jahrgangs 2023 (sofern verfügbar in allen Fassungen, d.h. HT und NT)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284413/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis da…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
22. Juli 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den u.a. Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Zentrale Prüfungen 2023, 26.07.2023
Datum
26. Juli 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den u.a. Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE). Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Für die Prüfungen 2023 ist das in Nordrhein-Westfalen der 21. Juni. Somit stehen die zentral gestellten Abiturklausuren und die zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – 2023 frühestens ab dem 22. Juli 2023 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung de…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Zentrale Prüfungen 2023 [#284413]
Datum
9. August 2023 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden. Abschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugswei-se - erneut zur Verwendung kommen. Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsge-setz (IFG) i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich be-zweckte Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prü-fungsverfahren sein werden, als Ausschlussgründe zu bewerten. Zentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QuA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungs-aufgaben der letzten 3 Jahre des Beruflichen Gymnasiums für alle Bil-dungsgänge auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php. Einen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs. Mit freundlichen Grüßen