Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 - Prüfungen der Jahre 2015 bis 2021

Bitte übersenden Sie mir die Prüfungsaufgaben, Lösungen und zugehörigen Bewertungsvorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 der Gesamtschulen in NRW in den Jahre 2015 bis 2021!
Bitte übersenden Sie auch die jeweiligen Unterlagen der Nachprüfungen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 - Prüfungen der Jahre 2015 bis 2021 [#233994]
Datum
28. November 2021 10:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Prüfungsaufgaben, Lösungen und zugehörigen Bewertungsvorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 der Gesamtschulen in NRW in den Jahre 2015 bis 2021! Bitte übersenden Sie auch die jeweiligen Unterlagen der Nachprüfungen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233994/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. November 2021 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#233994] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrale Prü…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#233994]
Datum
26. Februar 2022 12:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 - Prüfungen der Jahre 2015 bis 2021“ vom 28.11.2021 (#233994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Empfangsbestätigung [#233994] Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugang…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Empfangsbestätigung [#233994]
Datum
6. April 2022 20:28
Status
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908 Bytes
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11,2 KB


Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder zu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie mit „Nachprüfungen“ die Nachschreibtermine gemeint haben. Nachprüfungen sind in den Fächern der zentralen Prüfungen nicht möglich. Aufgrund der besonderen Situation im Jahr 2020 wurde auf das in §12 Absatz 3 Schulgesetz gesetzlich verankerte Abschlussverfahren (ZP 10) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2019/2020 in allen Schulformen und Bildungsgängen, die im Regelfall an den Zentralen Prüfungen 10 teilnehmen, in der üblichen Form verzichtet. An die Stelle der schriftlichen Prüfung mit landeseinheitlichen Aufgaben ist eine von den Lehrkräften in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erstellte schriftliche Prüfungsarbeit getreten. Somit ist es nicht möglich, Ihnen die von Ihnen gewünschten Dateien für 2020 zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen