Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B

die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte im Fach Mathematik für alle bisherigen Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) sowohl für den Haupt- als auch für den Nachtermin. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2018
  • Frist
    17. März 2018
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Arno Smeets
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
13. Februar 2018 11:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte im Fach Mathematik für alle bisherigen Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) sowohl für den Haupt- als auch für den Nachtermin. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
13. Februar 2018 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.02.2018. Auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Z…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
45,3 KB
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.02.2018. Auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 16.04.2018 geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung und den Link. Nach Sichtung der Dateien ist m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 10:03
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung und den Link. Nach Sichtung der Dateien ist mir aufgefallen, dass die Aufgaben der Nachtermine 2016 und 2017 (Endung "EP" bei den anderen Jahrgängen) fehlen. Bitte schicken Sie sie nach, falls vorhanden. Das gilt auch für eventuell unterschiedliche Aufgaben der Abendrealschule beim Sommer- und Wintersemester seit einschließlich 2009. Vielen Dank erneut im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets Anfragenr: 26567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, Aufgaben mit den Endungen EP gibt es 2016 und 2017 nicht mehr. Aufgaben der Abendreal…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 10:06
Status
Sehr geehrter Herr Smeets, Aufgaben mit den Endungen EP gibt es 2016 und 2017 nicht mehr. Aufgaben der Abendrealschulen hatten Sie nicht explizit nachgefragt. Hierfür wäre entsprechend ein neuer Antrag notwendig. Mit freundlichem Gruß
Arno Smeets
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Prüfungen mit der Endung "EP&q…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: AW: AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 10:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Prüfungen mit der Endung "EP" habe ich als Nachtermin angenommen. Wenn sich die Aufgaben der Nachtermine von denen der Haupttermine unterscheiden, schicken Sie sie mir antragsgemäß bitte nach (gesamter Zeitraum von 2007 bis 2017, Hauptschule 10A und MSA), ansonsten wurde meine Anfrage zur vollen Zufriedenheit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets Anfragenr: 26567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, das mit dem Nachtermin habe ich wohl überlesen. Sie erhalten heute noch einen entspre…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 10:18
Status
Sehr geehrter Herr Smeets, das mit dem Nachtermin habe ich wohl überlesen. Sie erhalten heute noch einen entsprechend erweiterten Zugang mit einer weiteren E-Mail. Ich bitte mein Versäumnis zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.02.2018. Auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Z…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentrale Prüfungsaufgaben Mathematik nach HS 10A und HS 10B [#26567]
Datum
14. März 2018 11:01
Status
geschwärzt
44,5 KB
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.02.2018. Auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 16.04.2018 geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen