Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz

Kopie des nach Ziffer 304 der zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 Version 3 zu führenden Zentralnachweises ihrer Dienststelle über vorgenommene Verpflichtungen nach Ziffer 201 (lit. b), c) und d)) dieser Vorschrift.
Die Spalten Name und Vorname (siehe Antwort auf Anfrage 32749 ihr Zeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-14)) sowie etwaige weitere personenbezogenen Daten können bzw. sollen dabei unkenntlich gemacht oder gelöscht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopie des nach Z…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
25. September 2018 17:11
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopie des nach Ziffer 304 der zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 Version 3 zu führenden Zentralnachweises ihrer Dienststelle über vorgenommene Verpflichtungen nach Ziffer 201 (lit. b), c) und d)) dieser Vorschrift. Die Spalten Name und Vorname (siehe Antwort auf Anfrage 32749 ihr Zeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-14)) sowie etwaige weitere personenbezogenen Daten können bzw. sollen dabei unkenntlich gemacht oder gelöscht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die gewü…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
26. Oktober 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die gewünschte Übersicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Übersendung der Datei. Leider wurden in dieser Datei mehr Spal…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
29. Oktober 2018 13:02
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Übersendung der Datei. Leider wurden in dieser Datei mehr Spalten gelöscht, als ich erwartet hatte. Ich bitte die Löschung der Spalten (vgl. meinen Anfrage #32749 ihr Zeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-14)) Vertragsnummer, Aufgabe, Funktion, Berechtigungen und Verpflichtung zu begründen bzw. ggf nach zu liefern, da diese aus meiner Sicht keine personenbezogenen schützenswerten Daten enthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem ich zu meiner letzten Korrespondenz vom 29.10.2018 bisher leider keine Ant…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
29. November 2018 08:46
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem ich zu meiner letzten Korrespondenz vom 29.10.2018 bisher leider keine Antwort erhalten habe, bitte ich Sie um Mitteilung, bis wann ich mit einer Antwort Ihrerseits auf meine erweiterte Frage rechnen kann. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage vom 29. November …
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
5. Dezember 2018 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage vom 29. November 2018 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage leider noch andauert. Sie werden jedoch spätestens in der 50. Kalenderwoche eine Antwort von mir erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Dokument übersende ich m…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentraler Nachweis über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#33748]
Datum
18. Dezember 2018 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16) Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Dokument übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen