Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin

erwirtschaftet das dem Institut für Psychologie Ihrer Universität zugeordnete Zentrum für Psychotherapie Gewinne? Falls ja, wie hoch fielen diese Gewinne in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus?

Werden Anteile des ggf. erwirtschafteten Gewinns an die geschäftsführenden Personen oder andere Beteiligte ausgeschüttet oder wird der Gewinn vollständig an das Institut für Psychologie bzw. das ZPHU zurückgeführt? Falls Letzteres, wie werden die Gewinne verwendet (allgemeine Aufschlüsselung nach Posten ist ausreichend: etwa Personalkosten, Betriebskosten, Mietkosten, Materialkosten etc.).

An die vorangegangene Frage anschließend: erhalten die leitenden und geschäftsführenden Personen einen tarifvertraglich vereinbartes Entgelt, etwa nach TV-L? Falls ja, in welcher Entgeltgruppe sind geschäftsführende Personen und Leitungspersonal (Leitung und Leitungsgremium) eingruppiert? Besteht eine direkte oder indirekte Beteiligung am Gewinn des Instituts, etwa in Form von Bonuszahlungen?

Sollten Teile dieser Anfrage bereits in Form öffentlich zugänglicher, von Ihnen bereitgestellter Dokumente beantwortet sein, so bitte ich Sie mich auf die entsprechenden Quellen zu verweisen, da meine Recherche bisher zu keinen zielführenden Ergebnissen geführt hat.

Ergebnis der Anfrage

Die Pressestelle der HU argumentiert in ihrer Mail vom 22. März 2023, dass das ZPHU (Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin) nicht in den Zuständigkeitsbereich der Humboldt Universität fällt.

Dies steht im eklatanten Widerspruch zur Namensgebung und zur offenkundigen institutionellen Einbindung (siehe Webseite) des ZPHU (=> Institut für Psychologie der HU Berlin).

Das ZPHU gehört außerdem zum UNITH e.V. - dem Verband universitärer Ausbildungsinstitute für Psychotherapie. Wie aber kann es sich beim ZPHU um ein universitäres Ausbildungsinstitut handeln, wenn eine Zuständigkeit der Humboldt Universität und daraus folgende eine Zugehörigkeit abgestritten wird?

Gegen diesen Versuch der Auskunftsverweigerung durch das Abstreiten von Zuständigkeit habe ich Widerspruch eingelegt und dabei klare Anhaltspunkte für die enge organisatorische und personale Einbindung des ZPHU in die Strukturen der Humboldt Universität aufgezeigt.

Da meine zeitlichen Ressourcen momentan etwas knapper werden, habe ich die Fortführung der Anfrage an eine mir vertraute Person übergeben. Es ist sehr ärgerlich wenn sich öffentlich finanzierte Universitäten und angeschlossene Einrichtungen der psychotherapeutischen Grundversorgung mit allen Mitteln weigern, Transparenz walten zu lassen, obwohl hier ein berechtigtes Interesse an Auskünften besteht!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: erwirt…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
9. März 2023 02:17
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
erwirtschaftet das dem Institut für Psychologie Ihrer Universität zugeordnete Zentrum für Psychotherapie Gewinne? Falls ja, wie hoch fielen diese Gewinne in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus? Werden Anteile des ggf. erwirtschafteten Gewinns an die geschäftsführenden Personen oder andere Beteiligte ausgeschüttet oder wird der Gewinn vollständig an das Institut für Psychologie bzw. das ZPHU zurückgeführt? Falls Letzteres, wie werden die Gewinne verwendet (allgemeine Aufschlüsselung nach Posten ist ausreichend: etwa Personalkosten, Betriebskosten, Mietkosten, Materialkosten etc.). An die vorangegangene Frage anschließend: erhalten die leitenden und geschäftsführenden Personen einen tarifvertraglich vereinbartes Entgelt, etwa nach TV-L? Falls ja, in welcher Entgeltgruppe sind geschäftsführende Personen und Leitungspersonal (Leitung und Leitungsgremium) eingruppiert? Besteht eine direkte oder indirekte Beteiligung am Gewinn des Instituts, etwa in Form von Bonuszahlungen? Sollten Teile dieser Anfrage bereits in Form öffentlich zugänglicher, von Ihnen bereitgestellter Dokumente beantwortet sein, so bitte ich Sie mich auf die entsprechenden Quellen zu verweisen, da meine Recherche bisher zu keinen zielführenden Ergebnissen geführt hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272446/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viel…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
10. März 2023 14:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.03.2023 beantragten Sie Auskunft über das Zentrum für …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
22. März 2023 11:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.03.2023 beantragten Sie Auskunft über das Zentrum für Psychotherapie (ZPHU). Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass die ZPHU-GmbH eine eigenständige juristische Person des Privatrechts ist, vgl. z.B. https://www.berlin.de/lageso/_assets/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/verzeichnis_ausbildungsstaetten_psychotherapie.pdf. Die Humboldt-Universität zu Berlin ist daher weder nach dem IFG Berlin noch nach dem VIG zu der begehrten Auskunft verpflichtet. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Julia v. Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Auskunftsverweigerung vom 22. März 2023 11:19 ein. Sie begrün…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
22. März 2023 16:36
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Auskunftsverweigerung vom 22. März 2023 11:19 ein. Sie begründen Ihre Verweigerung der Auskunft mit dem Hinweis, es würde sich bei dem Zentrum für Psychotherapie der Humboldt Universität um eine privatrechtliche, eigenständige juristische Person handeln. Dem entgegen stehen eine Vielzahl von Fakten, die klar belegen, dass das ZPHU der Humboldt Universität zu Berlin zugehörig ist, so dass sich hier auch eine Zuständigkeit der HU nach IFG Berlin und VIG ergibt: Das ZPHU trägt die Zugehörigkeit zur Humboldt Universität bereits im Namen Es ist dem Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin zugehörig Die Mitarbeiterinnen (u.a. Leitungsgremium) verwenden HU E-Mailadressen Es werden HU-interne Telefonnummern verwendet Das am ZPHU tätige Personal hat den Status "HU-Angehörige" All diese Sachverhalte weisen deutlich auf eine enge Integration und Zugehörigkeit des ZPHU zu den Strukturen der Humboldt Universität zu Berlin hin, die im Widerspruch steht zu der von Ihnen implizierten Eigenständigkeit. Der bloße Verweis auf den privatrechtlichen Status des ZPHU ist nicht ausreichend, um diese enge strukturelle Zugehörigkeit zur Humboldt Universität zu Berlin und die daraus folgende Zuständigkeit zu widerlegen. Anders als bei typischen Ausgründungen, die im Rahmen des Humboldt-Innovation Startupservice in der Regel auf Eigeninitiative von Studierenden mit Begleitung von Lehrenden initiiert wurden und nach anfänglicher Förderung volle Eigenständigkeit jenseits der Strukturen der HU erreicht haben, ist das ZPHU, nicht nur namentlich erkennbar, kontinuierlich Teil der Strukturen der Humboldt Universität zu Berlin und des Instituts für Psychologie geblieben. Eine eineindeutige personelle oder strukturelle Zugehörigkeit des ZPHU zur HU ist offenkundig. Die Tatsache, dass das ZPHU in der Rechtsform der GmbH konstituiert ist, ändert wenig an dieser strukturellen Zugehörigkeit zur Humboldt Universität zu Berlin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272446/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erwarte Ihre Rückantwort auf meine Korrespondenz vom 22. März 2023 Mit freundlichen Grüßen <&l…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
5. April 2023 12:39
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erwarte Ihre Rückantwort auf meine Korrespondenz vom 22. März 2023 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272446/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
5. April 2023 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen Widerspruchs. Wir haben Ihre Mail im Hause zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
ehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, in Ihrer E-Mail vom 09.03.2023 baten Sie um vorherige Mitte…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
9. Mai 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
ehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, in Ihrer E-Mail vom 09.03.2023 baten Sie um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag - sofern dieser durch die vorherigen Hinweise noch nicht erledigt sein sollte - nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. c Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand im Widerspruchsverfahren von einer Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der Antrag auf Akteneinsicht wird weiter aufrecht erhalten. Bitte informieren Sie mich darüber, welche…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
9. Mai 2023 17:29
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Antrag auf Akteneinsicht wird weiter aufrecht erhalten. Bitte informieren Sie mich darüber, welche konkreten Amtshandlungen die von Ihnen prognostizierten Verwaltungsgebühren umfassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272446/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> § 73 Absatz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt folgendes: "D…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
10. Mai 2023 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> § 73 Absatz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt folgendes: "Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes. Der Widerspruchsbescheid bestimmt auch, wer die Kosten trägt.". Bitte nennen Sie uns daher eine Anschrift, unter der eine Zustellung erfolgen kann. Gerne informieren wir Sie im Rahmen des zu fertigenden Bescheides darüber, welche Amtshandlungen den Gebühren gemäß § 16 IFG Berlin zugrunde liegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, § 73 Absatz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entbindet Sie nicht von Ihrer Auskunftspflicht im Rahm…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
11. Mai 2023 12:42
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, § 73 Absatz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entbindet Sie nicht von Ihrer Auskunftspflicht im Rahmen der Informationsfreiheit, daher besteht hier kein Hinderungsgrund für die Erteilung der erwünschten Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272446/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Anfrage wird von meiner Vertrauten [geschwärzt] übernommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
14. Mai 2023 15:01
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage wird von meiner Vertrauten [geschwärzt] übernommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Humboldt Universität zu Berlin
Anfragenr: 272446 Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat mir das Auskunftsersuchen, dass in Form eine…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
IFG-Anfrage & Auskunftsersuchen "Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin"
Datum
14. Mai 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
Anfragenr: 272446 Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat mir das Auskunftsersuchen, dass in Form einer IFG-Anfrage an Sie gerichtet wurde, übergeben und mich darüber informiert, dass Ihre Antwort aussteht und nach Ablauf der vorgesehenen Frist überfällig ist. In der letzten Korrespondenz mit [geschwärzt] baten Sie um eine zustellungsfähige Privatanschrift, da Sie die aus verwaltungsverfahrenstechnischen Gründen für unabdingbar halten. Bitte senden Sie Ihre Auskunft an meine Adresse: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Aufgrund des absehbar geringen Verwaltungsaufwands [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Bitte behandeln Sie meine persönlichen Angaben vertraulich, um meine Privatsphäre und das Sozialgeheimnis zu wahren! Von einer Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte oder an unbefugte Personen in Ihrem Hause, bitte ich abzusehen. mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr [geschwärzt], zu der Anfrage #272446 haben Sie mitgeteilt, dass eine dritte Person diese Anfrage "über…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
15. Mai 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zu der Anfrage #272446 haben Sie mitgeteilt, dass eine dritte Person diese Anfrage "übernehmen" möchte. Eine "Übernahme" ist rechtlich nicht möglich. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Die Humboldt-Universität hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 15 IFG) am 22.03.2023 Ihren Antrag vom 09.03.2023 abgelehnt. Hiergegen haben Sie am 22.03.2023 Widerspruch eingelegt. Sie können sich gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. In diesem Fall bitten wir um eine schriftliche Vollmacht mit vollständiger Namensnennung und Anschrift. Die Mitteilung vom 10.05.2023 hat weiterhin Bestand. Sofern Sie bis zum 22.05.2023 keine schriftliche Vollmacht vorlegen, werten wir Ihr Schreiben vom 14.05.2023 als Rücknahme Ihres Auskunftsantrages. Die von Ihnen benannte Person wird in diesem Fall einen gesonderten Bescheid an die benannte Adresse erhalten, da das Schreiben der [geschwärzt] vom 14. Mai 2023 (15:21) als eigenständiger neuer Antrag zu werten ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] >> [geschwärzt] [geschwärzt] >> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] >> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> >> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> >> >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt]? >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] >> ([geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] ([geschwärzt] >> [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt]? >> >> [geschwärzt], >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] >> [geschwärzt]! >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> >> >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich kann Sie beruhigen: die Anfrage wird aufrecht erhalten und Ihre Annahme, wonach es sich bei meinem…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
15. Mai 2023 18:10
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich kann Sie beruhigen: die Anfrage wird aufrecht erhalten und Ihre Annahme, wonach es sich bei meinem Schreiben vom 14. Mai 2023 um eine "Rücknahme des Auskunftsantrages" handeln könnte, ist inkorrekt und unbegründet. Sie räumen mir sieben Tage ein, um Ihnen die Bevollmächtigung von [geschwärzt] zukommen zu lassen. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese recht knapp bemessene Fristsetzung bitte? Bitte verweisen Sie mich auf den entsprechenden Gesetzestext, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass Sie willkürlich agieren. Ansonsten würde ich hiermit die Frist auf 14 Tage ausweiten, wobei ich Sie bitte den Vorgang ab Eingang der Vollmacht sofort weiterzuverfolgen und die Frist nicht zum Anlass zu nehmen um Ihrerseits weitere Verzögerungen zu verursachen. Bitte nennen Sie mir Ihre zustellungsfähige, öffentlich zugängliche Büroadresse und den Namen des zuständigen Ansprechpartners für eine höchstpersönliche Zustellung, da weder ich noch meine Vertraute über die finanziellen Reserven verfügen, um Ihnen die Vollmacht per Post-Einschreiben zukommen zu lassen. Eine Zustellung per einfachem Brief hingegen wäre nicht gerichtsfest und somit nicht zumutbar. Gestatten Sie mir eine sehr persönliche Anmerkung: Ihre bisherige Korrespondenz zeugt nicht davon, dass Sie sich dem aufklärerischen Gedanken der Transparenz verpflichtet fühlen! Auch kann ich Ihrer Korrespondenz keine Wertschätzung für das öffentliche Interesse an Ihrer Universität und zugehörigen Einrichtungen wie dem Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin (ZPHU) entnehmen! Diese Neugier von Menschen, die sich für das Thema Informationsfreiheit und Transparenz begeistern, ist schließlich das Motiv hinter solchen Anfragen, denen Sie augenscheinlich mit Argwohn und Misstrauen begegnen, was im diametralen Gegensatz steht zu meinem bisher sehr positiven Bild der Humboldt Universität, welches ich als ehemaliger Studierender und aktiver Nutzer von Einrichtungen und Angeboten Ihrer Universität gewinnen konnte. Warum Sie wertvolle Ressourcen verschwenden, um die Auskunft zu einer sehr einfachen Anfrage zu verweigern, deren unmittelbare Beantwortung Sie nur einen Bruchteil des zeitlichen und organisatorischen Aufwands kosten würde, wirft Fragezeichen auf. Bin ich mit dieser einfachen Anfrage womöglich - ohne dass dies je beabsichtigt war - auf etwas gestoßen, das einer weiteren Begutachtung bedarf? Sobald die Bevollmächtigung bei Ihnen eingegangen ist, wird [geschwärzt] wird mich auf dem Laufenden halten, da ich in den kommenden Wochen etwas kürzer treten muss. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272446 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in welcher Sie mitteilen, dass Sie Ihren …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
16. Mai 2023 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in welcher Sie mitteilen, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten und uns innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Vollmacht für Ihre Vertretung übergeben wollen. Mit dem ablehnenden Bescheid vom 22.03.2023 haben wir Ihnen folgende Anschrift mitgeteilt: Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Julia v. Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider fehlt die Antwort auf meine Bitte nach Nennung einer/s Ansprechpartners / Ansprechpartnerin und…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
16. Mai 2023 14:16
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider fehlt die Antwort auf meine Bitte nach Nennung einer/s Ansprechpartners / Ansprechpartnerin und einer Büroadresse für die höchstpersönliche Zustellung. Dies ist dringend geboten, da der rechtssichere Nachweis des Zugangs des Bevollmächtigungsschreibens ermöglicht sein muss. Aus den zuvor genannten Gründen steht mit keiner der anderen durch die deutsche Rechtsprechung vorgegebenen rechtssicheren Zustellungsoptionen offen. Ich nehme an Ihre Räumlichkeiten befinden sich im [geschwärzt] des Hauses [geschwärzt], [geschwärzt] im [geschwärzt]? Welches Büro bitte? Ich werde Ihnen Zeit und Datum der Zustellung in einer seperaten Mail mitteilen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272446 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Anfrage läuft weiter. Meiner Bitte um die Angabe einer Kontaktperson und einer Büroadresse für die…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
30. Mai 2023 15:06
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage läuft weiter. Meiner Bitte um die Angabe einer Kontaktperson und einer Büroadresse für die rechtssichere Zugänglichmachung meiner Vollmacht durch meinen Kurier sind Sie bisher nicht nachgekommen. Gedenken Sie Ihr Versäumnis nachzuholen? Ansonsten muss ich Ihnen die Vollmacht über den für mich rechtsunsicheren postalischen Weg zukommen lassen, was kaum zumutbar wäre. Durch Ihr Versäumnis verlängert sich die Frist für die Zugänglichmachung der Vollmacht um weitere 14 Tage. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin“ vom 09.03.2023 (#272446) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die Humboldt-Universität hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 15 Absa…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: AW: Re: Zentrum für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin [#272446]
Datum
1. Juni 2023 15:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Humboldt-Universität hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 15 Absatz 5 IFG Berlin) am 22.03.2023 Ihren Antrag vom 09.03.2023 beschieden. Hiergegen haben Sie am 22.03.2023 Widerspruch eingelegt. Im Übrigen verweise ich auf unsere Mitteilungen vom 09.05.2023, 10.05.2023 und 15.05.2023 die weiterhin Bestand haben. Für die Übermittlung der Vollmacht ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. Gemäß der Postordnung der Humboldt-Universität ist die Zentrale Poststelle Empfänger der Dienstpost im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Poststelle nimmt alle Postsendungen entgegen. Ausreichend ist daher der Versand an die bereits genannte Adresse. Bitte nennen Sie als Betreff "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz #272446". Mit freundlichen Grüßen