Sehr
<< Anrede >>
Ihre Rechtsauffassung ist fehlerhaft. Die Verpflichtung zur Übermittlung amtlicher Informationen bedeutet nicht, wie Sie schreiben, dass die amtlichen Aufzeichnungen selbst zu übermitteln sind. Dem LIFG ist auch Genüge getan, wenn der Inhalt dieser Aufzeichnungen übermittelt wird. Allerdings können Sie mir selbstverständlich auch konkrete Aufzeichnungen zukommen lassen.
Allerdings entnehme Ihrer Antwort, dass keine Verrechnung der Gemeinkosten vorliegt und beim ZSL keinerlei Kostenkontrolle besteht. Daher stellen sich sehr viele weitere Fragen.
II a)
Wie viele der 535,5 Mitarbeiter sind zumindest teilweise mit der Betreuung der Website beschäftigt? Sind in die Betreuung der Website auch externe Dienstleister mit eingebunden? Gibt es beim ZSL Zeiterfassungsbögen, die es erlauben die Gemeinkosten auf die Website umzuwälzen. Gerne nehme ich hier die Zeiterfassungsbögen der an der Website beteiligten Mitarbeiter im Original entgegen, so dass die Anfrage mit Ihrer, im übrigen rechtsfehlerhaften Auffassung kompatibel ist und dem LIFG, so wie Sie es interpretieren, entspricht. So schwammig wie Ihre Antworten formuliert sind, gehe ich allerdings davon aus, dass eine Verrechnung der Gemeinkosten überhaupt nicht stattfindet und jede Kostenkontrolle fehlt. Daher die weitere Frage: Gibt es beim ZSL Zeiterfassungsbögen?
II b)
Dass die Kosten eines Webauftritts von dessen Umfang abhängt, ist eine Binse. Allerdings können 1000 Euro nicht stimmen. Aus meiner langjährigen Unterrichtstätigkeit im Bereiche Kosten- und Leistungsrechnung und Budgetierung in der öffentlichen Verwaltung ist mir bekannt, dass Angestellte / Beamte im öffentlichen Dienst lediglich die fixen und variablen Einzelkosten dem Produkt zurechnen, nicht aber die Gemeinkosten. Die fixen und variablen Einzelkosten sind aber meistens ein Posten unter ferner liefen. So auch hier. Die Aussage, dass die Kosten des Webauftritts des ZSL nicht ermittelt werden können, weil das selbe CMS auch von anderen Resorts genutzt wird, ist natürlich Unsinn. Liegt eine Kostenstellenrechnung bzw. eine Kostenträgerrechnung vor, lassen sich natürlich auch die Gemeinkosten verrechnen. Daher die Frage: Gibt es beim ZSL überhaupt irgendwelche Unterlagen bzw. Aufzeichnungen zur Verrechnung der Gemeinkosten?
II c) Wie genau messen Sie die Nutzerfreundlichkeit? Anhand welcher Kriterien? Wenn hierzu Aufzeichnungen vorliegen, bitte ich um Zusendung.
II e) Können Sie mir bitte die Aufzeichnungen zum Qualitätskonzept zusenden ? Können Sie mir des weiteren Aufzeichnungen zukommen lassen, anhand deren sich entnehmen lässt, wie der Erfolg der Umstrukturierungsmaßnahmen gemessen wird?
mit freundlichen Grüßen
Andrés Ehmann
Anfragenr: 291541
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Andrés Ehmann
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