Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart".

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt auf Informationszugang:

1.
Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg hinsichtlich dem Vorgängerbau der heutigen "LBBW-Landesbank Baden-Württemberg" (Bauzeit 1920er Jahre) in der Heilbronner Strasse angrenzend an den (inzwischen ebenfalls abgerissenen) Nordflügel des Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". Bereits vor dem Abriss der beiden denkmalgeschützten Süd- und Nordflügel sowie dem überwiegenden Teil der ehem. "Reichsbahndirektion" wurde das Baudenkmal "Sparda-Bank" für den Neubau der LBBW-Landesbank ohne zwingende Notwendigkeit abgerissen.

2.
Alle Stellungnahmen aller beteiligten Denkmalschutzbehörden in diesem Zusammenhang einschließlich der oberen des Ministeriums Bauentwicklung und Wohnen.

3.
"Zumutbarkeitsberechnung" der Schutzbehörde.

4.
Entscheidungskriterien und Vorgaben im Zumutbarkeits-Berechnungsverfahren.

5.
Fotodokumentation.

In der im zweiten Weltkrieg schwerst getroffenen Stadt Stuttgart handelte es sich bei dem erhaltenen historischen Bauensemble Nordflügel Hauptbahnhof (1922), Spardabank (1920er Jahre), Schmohls "Hindenburgbau" (1926), sowie dem im Zusammenhang "Stuttgart 21" überwiegend abgetragenen Monumentalbau der früheren Reichbahndirektion (1912) um ein für die Landeshauptstadt Baden-Württembergs äußerst bedeutsames historisches und denkmalgeschütztes städtebauliches Gesamtensembles, welches nach mehr als 100 Jahren mutwillig zerstört wurde (Presse siehe u.a. New York Times) - und zwar ohne jede informationelle Rechte der interessierten Öffentlichkeit im gesetzlich "öffentlichen Interesse" § 2 Abs. 1 DSchG BW gegenüber der sog. "Öffentlichen Verwaltung" als Voraussetzung freier Meinungsbildung.

Mit Gelten der Informationsfreiheitsgesetze Deutschlands (Baden-Württemberg seit 2016) besteht nun "Abspruchsberechtigung" für unbehinderten Akten- und Informationszugang (Auskunft Bundespräsidialjustiziariat Berlin Abt. Verfassungsrecht), welche im Kontext des europäischen Völkerrechts der Tromsö-Konvention (2009), der Meinungs- und Informationsfreiheit der EMRK und AEMR, sowie des Grundgesetzes Deutschlands in Art. 1 GG "ihren Zweck erfüllt" (Auskunft Bundeskanzleramt Berlin siehe Antrag FragDenStaat # 294572) ... somit einfachem Zugang zu den hiermit eingeforderten Informationszugängen leicht entsprochen werden kann in Anbetracht des Umstandes, wonach gemäß Beschluss des EU-Parlamentes alle Behördenakten der Länder Europas bis 2022 zu digitalisieren waren zur Leichtigkeit des Bearbeitens von Informationsbegehren.

Sofern dies in hier Ziffer 1-5 in Stuttgart NICHT erfolgte, sind die begehrten Aktenteile leicht zu digitalisieren zur Vermeidung unzumutbarer Kosten für mich als Informationsberechtigter mit monatlichen Grundeinkommen 550.- Euro (nicht zu meinen Lasten als Rechtsinhaber, sondern des Steueretats der Landesregierung BW).

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt a…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". [#296076]
Datum
2. Januar 2024 16:24
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt auf Informationszugang: 1. Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg hinsichtlich dem Vorgängerbau der heutigen "LBBW-Landesbank Baden-Württemberg" (Bauzeit 1920er Jahre) in der Heilbronner Strasse angrenzend an den (inzwischen ebenfalls abgerissenen) Nordflügel des Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". Bereits vor dem Abriss der beiden denkmalgeschützten Süd- und Nordflügel sowie dem überwiegenden Teil der ehem. "Reichsbahndirektion" wurde das Baudenkmal "Sparda-Bank" für den Neubau der LBBW-Landesbank ohne zwingende Notwendigkeit abgerissen. 2. Alle Stellungnahmen aller beteiligten Denkmalschutzbehörden in diesem Zusammenhang einschließlich der oberen des Ministeriums Bauentwicklung und Wohnen. 3. "Zumutbarkeitsberechnung" der Schutzbehörde. 4. Entscheidungskriterien und Vorgaben im Zumutbarkeits-Berechnungsverfahren. 5. Fotodokumentation. In der im zweiten Weltkrieg schwerst getroffenen Stadt Stuttgart handelte es sich bei dem erhaltenen historischen Bauensemble Nordflügel Hauptbahnhof (1922), Spardabank (1920er Jahre), Schmohls "Hindenburgbau" (1926), sowie dem im Zusammenhang "Stuttgart 21" überwiegend abgetragenen Monumentalbau der früheren Reichbahndirektion (1912) um ein für die Landeshauptstadt Baden-Württembergs äußerst bedeutsames historisches und denkmalgeschütztes städtebauliches Gesamtensembles, welches nach mehr als 100 Jahren mutwillig zerstört wurde (Presse siehe u.a. New York Times) - und zwar ohne jede informationelle Rechte der interessierten Öffentlichkeit im gesetzlich "öffentlichen Interesse" § 2 Abs. 1 DSchG BW gegenüber der sog. "Öffentlichen Verwaltung" als Voraussetzung freier Meinungsbildung. Mit Gelten der Informationsfreiheitsgesetze Deutschlands (Baden-Württemberg seit 2016) besteht nun "Abspruchsberechtigung" für unbehinderten Akten- und Informationszugang (Auskunft Bundespräsidialjustiziariat Berlin Abt. Verfassungsrecht), welche im Kontext des europäischen Völkerrechts der Tromsö-Konvention (2009), der Meinungs- und Informationsfreiheit der EMRK und AEMR, sowie des Grundgesetzes Deutschlands in Art. 1 GG "ihren Zweck erfüllt" (Auskunft Bundeskanzleramt Berlin siehe Antrag FragDenStaat # 294572) ... somit einfachem Zugang zu den hiermit eingeforderten Informationszugängen leicht entsprochen werden kann in Anbetracht des Umstandes, wonach gemäß Beschluss des EU-Parlamentes alle Behördenakten der Länder Europas bis 2022 zu digitalisieren waren zur Leichtigkeit des Bearbeitens von Informationsbegehren. Sofern dies in hier Ziffer 1-5 in Stuttgart NICHT erfolgte, sind die begehrten Aktenteile leicht zu digitalisieren zur Vermeidung unzumutbarer Kosten für mich als Informationsberechtigter mit monatlichen Grundeinkommen 550.- Euro (nicht zu meinen Lasten als Rechtsinhaber, sondern des Steueretats der Landesregierung BW).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296076/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese im Rahmen der Zuständigkeit an das L…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". [#296076]
Datum
8. Januar 2024 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese im Rahmen der Zuständigkeit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Schöne Grüße
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Sie haben untenstehenden Antrag dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Bad…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". [#296076]
Datum
8. Januar 2024 15:27
Status
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Sie haben untenstehenden Antrag dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg übersandt. Dieser wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, entsprechend Ihres Wunsches in Ihrem Antrag, dem Landesamt für Denkmalpflege am 08.01.2024 übermittelt. Somit ist Ihre Antrag dem Landesamt für Denkmalpflege am 08.01.2024 zugegangen und wird im Moment geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Vielen Dank für Bestätigung mit der Bitte um Beachten der gesetzlichen Fristen, Mit freundlichen Grüßen Andreas …
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". [#296076]
Datum
9. Januar 2024 17:36
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Bestätigung mit der Bitte um Beachten der gesetzlichen Fristen, Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296076/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>

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Andreas Zoeltner
Guten Tag, mit der Bitte um Bezugnahme, Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296076 Antwort a…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart". [#296076]
Datum
22. Januar 2024 00:06
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit der Bitte um Bezugnahme, Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296076/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>