Zerstörung von Naturraum und Ablagerung von Privatmüll auf Gemeindegrund der Gemeinde Burkardroth
Das sich im Besitz der Gemeinde Burkardroth befindliche Grundstück mit der Flurnummer 2177 wird seit Jahren von einem einzelnen Anlieger benutzt, um dort große Mengen an Grünabfällen und privatem Müll abzulagern.
I. Besteht hierfür eine schriftliche Genehmigung, und von wem wurde diese erteilt? Handelt es sich um einen Gemeinderatsbeschluß oder eine der Allgemeinheit nicht bekannte Abmachung zugunsten eines Individuums? Die Bürger des Marktes Burkardroth sind verpflichtet, die ausgewiesene Grüngutsammelstelle anzufahren und Privatmüll in bezahlten Containern und Tonnen zu entsorgen. Weshalb wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht bzw. soll hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, um allen Bürgern die private Müllentsorgung auf öffentlichem Grund zu erlauben? Welche Gesetze finden hier Anwendung?
Das Grundstück mit der Flurnummer 2177 ist im Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes Bad Kissingen mit einer ca. 110 m langen und bis zu 8 m breiten Naturschutzhecke am bachfernen Ende ausgewiesen, die in der Vergangenheit zahlreichen Singvögeln Schutz geboten hat und wichtig für das ökologische Gleichgewicht im Tal ist. Man hat besonderen Wert darauf gelegt, sie auch nach der Flurbereinigung unverändert zu erhalten. Diese Hecke wurde nun auf einer Länge von über 20 m vollständig in ihrer gesamten Breite zerstört, um das direkte Ablagern o.g. Privatmülls zu erleichtern. Zudem wurde ein seit Jahrzehnten hier auf Gemeindegrund wachsende gesunde Buche mit einem Durchmesser von einem Meter, einem Umfang von 3 m und einer Höhe von ca. 20 m für die Privatgewinnung von Brennholz vollständig abgesägt und vernichtet.
II. Besteht hierfür eine schriftliche Genehmigung, und von wem wurde diese erteilt? Handelt es sich um einen Gemeinderatsbeschluß oder auch hier um eine der Allgemeinheit nicht bekannte Abmachung zugunsten eines Individuums? Wurde die Zerstörung wertvollen Naturraums zur Anzeige gebracht, und wenn nein, warum nicht? Wurde der Bund Naturschutz zur Beratung hinzugezogen bzw. überhaupt informiert? Wurden die Kosten für das privat genutzte Brennholz an die Gemeinde abgeführt, und in welcher Höhe bzw. basierend auf welcher Berechnung? Weshalb wurden von der Gemeinde bislang keine Schritte unternommen, den zerstörten Naturraum in gleicher Weise wiederaufzuforsten bzw. für Ersatz der wertvollen Naturhecke zu sorgen? Hat die Gemeinde Entschädigungs- bzw. Pachtzahlungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?
Ich bitte um detaillierte fristgerechte Beantwortung aller o.g. Fragen unter namentlicher Nennung der Verantwortlichen. Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Juni 2015
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