Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO

die Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 FGO.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Zertifizie…
An Finanzgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO [#263281]
Datum
15. November 2022 12:48
An
Finanzgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 FGO.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263281/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen na…
An Finanzgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO [#263281]
Datum
17. Januar 2023 15:27
An
Finanzgericht München
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO“ vom 15.11.2022 (#263281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO“ [#263281]
Datum
17. Januar 2023 15:27
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263281/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gericht bis heute nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263281.pdf Anfragenr: 263281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263281/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Januar 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55
Datum
22. Februar 2023 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#263281) an das Finanzgericht München nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern bitten. Sie haben mit Schreiben vom 15. November 2022 über die Plattform "FragDenStaat.de" das Finanzgericht München um Übersendung der Zertifizierung der Videoplattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) gebeten. Ausweislich der Veröffentlichungen auf FragDenStaat.de scheinen Sie, trotz Erinnerung am 17. Januar 2023, bis heute keine Antwort vom Finanzgericht München auf Ihren Antrag nach Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) bekommen zu haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich gegenüber dem Finanzgericht München in der Sache erst tätig werden kann, sobald Ihnen eine Entscheidung über dieses Auskunftsbegehren vorliegt. Behörden sind dazu gehalten, grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums Entscheidungen zu treffen und das Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen, vgl. Art. 10 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Als Anhaltspunkt für die Angemessenheit wird § 75 Verwaltungsgerichtsordnung herangezogen, der im Regelfall von einer Drei-Monats-Frist ausgeht. Nachdem dieser Zeitraum nunmehr abgelaufen ist, habe ich parallel zu diesem Schreiben das Finanzgericht München gebeten zeitnah über Ihren Antrag zu entscheiden. Sollten Sie gleichwohl in absehbarer Zeit keine Antwort erhalten oder sodann eine Überprüfung dieser wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Gern werde ich dann prüfen, ob ein Anspruch aus Art. 39 BayDSG tatsächlich besteht. Insbesondere wird hierbei zur klären sein, ob die von Ihnen angefragte Zertifizierung überhaupt "Inhalt von Dateien und Akten" beim Finanzgericht München ist, denn nur darauf bezieht sich ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 39 Abs. 1 BayDSG. Abschließend möchte ich Sie noch auf die Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien" aufmerksam machen, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert. Diese können Sie auf unserer Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich, gerne telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55
Datum
21. März 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf mein Schreiben vom 9. Februar 2023. Auf meine Bitte zeitnah über Ihren Antrag zu entscheiden, hat mir das Finanzgericht München nunmehr mitgeteilt, dass Ihre Anfrage vom 15. November 2022 über die Plattform fragdenstaat.de dort nicht angekommen sei. Ich habe das Finanzgericht sodann auf die Veröffentlichung Ihrer Anfrage auf fragdenstaat.de (#263281) aufmerksam gemacht. Da dort Ihre Kontaktdaten geschwärzt sind, sei es dem Finanzgericht München schon deshalb nicht möglich, Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zu übermitteln. Ich rege deshalb an, dass Sie die Anfrage erneut an das Finanzgericht übersenden oder mir die ausdrückliche Erlaubnis erteilen, die mir vorliegende fragdenstaat.de-E-Mail-Adresse an das Finanzgericht München zur Beantwortung Ihrer Anfrage übermitteln zu dürfen. Für Rückfragen stehe ich, gerne telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55 [#263281] Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Dam…
An Finanzgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 17. Januar 2023; Az. DSB/5-195-55 [#263281]
Datum
27. März 2023 04:20
An
Finanzgericht München
Status
E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 FGO. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie gewünscht habe ich dem FG in München meine Anfrage erneut an die Mail-Adresse <<E-Mail-Adres…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO“ [#263281]
Datum
27. März 2023 04:25
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, wie gewünscht habe ich dem FG in München meine Anfrage erneut an die Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zugestellt. Zugleich habe ich dem FG die Anfrage per DE-MAIL zugestellt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263281.pdf Anfragenr: 263281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263281/
<< Anfragesteller:in >>
Zwangszustellung per DE-MAIL zugestellt!
An Finanzgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Zwangszustellung per DE-MAIL
Datum
27. März 2023
An
Finanzgericht München
Status
zugestellt!

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzgericht München
Verweigerung
Von
Finanzgericht München
Via
Briefpost
Betreff
Verweigerung
Datum
4. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
338,1 KB