Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO

Anfrage an: Finanzgericht Hamburg

die Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 FGO.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO [#263979]
Datum
24. November 2022 16:15
An
Finanzgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz der Verhandlungen bei Anträgen zum Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 2 FGO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen na…
An Finanzgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO [#263979]
Datum
6. Februar 2023 12:44
An
Finanzgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO“ vom 24.11.2022 (#263979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Finanzgericht Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 24.11.2022 erlauben Sie mir folgende Anmerkungen: …
Von
Finanzgericht Hamburg
Betreff
Zertifizierung der Video-Plattform für den Einsatz bei Anträgen nach § 52 Abs. 2 FGO [#263979]
Datum
6. Februar 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 24.11.2022 erlauben Sie mir folgende Anmerkungen: Gemäß § 52 Abs. 2 FGO ist auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht auszuschließen. Dieses betrifft den Regelfall, dass die mündliche Verhandlung vor Ort im Finanzgericht stattfindet. Etwaige Zuschauer haben den Sitzungssaal daraufhin zu räumen. Die weitere Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. § 91a FGO ermöglicht auch dem Finanzgericht eine mündliche Verhandlung mittels Videoübertragung. Einzelnen Beteiligten bzw. ihren Bevollmächtigten kann gestattet werden, per Videoübertragung an der Verhandlung im Sitzungssaal teilzunehmen. Für die Öffentlichkeit gilt dies gerade nicht. Diese kann nur vor Ort, nicht mittels Videoübertragung, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen. Eine entsprechende Software mit Zertifikat wird insoweit nicht eingesetzt. Bei einem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Gericht diesem Antrag ebenfalls stattzugeben und vor Ort befindliche Zuschauer haben den Sitzungssaal zu räumen. Mit freundlichen Grüßen