Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst

Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst
Siehe Frage 7 der SKA 22/5435

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst [#228725]
Datum
22. September 2021 22:50
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst Siehe Frage 7 der SKA 22/5435
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228725/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns ein…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst [#228725]
Datum
4. November 2021 14:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung des Projektes / Programmes Digi…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst [#228725]
Datum
2. Januar 2022 20:44
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst“ vom 22.09.2021 (#228725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228725/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst“ [#228725]
Datum
2. Januar 2022 20:45
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228725/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch die verlängerte Frist bereits abgelaufen ist und hier keine Reaktion erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 228725.pdf Anfragenr: 228725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228725/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Zertifizierung Digital First (I3/13/2022) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 2.1.2022 ist bei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Zertifizierung Digital First (I3/13/2022)
Datum
12. Januar 2022 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 2.1.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/13/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese bezieht auf die SKA 22/5435, Fr…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Zertifizierung des Projektes / Programmes DigitalFirst [#228725]
Datum
1. März 2022 06:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese bezieht auf die SKA 22/5435, Frage 7, in der nach den in den Jahren 2020/2021 zertifizierten IT-Projekten gefragt wird. Diesbezüglich liegen hier keine Unterlagen vor. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Dennoch stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung. Das Programm „DigitalFirst“ hat sich nach einer Vorphase zum Jahr 2019 neu aufgestellt. In diese Neuaufstellung flossen die im Rahmen der Vorphase gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse ein. Sie setzt auf den Ergebnissen der Vorphase auf. Auftraggeber des Programms ist der Chief Digital Officer (CDO) der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Projekt-Wissenscenter der Finanzbehörde führt nach dem Projektmanagementhandbuch (PMH) der Freien und Hansestadt Hamburg und der Verwaltungsvorschrift „IT-Projekte“ die Zertifizierung von Projekteinsetzungsverfügungen (PEV) ab der Projektklasse „L“ durch. Die Zertifizierung bestätigt das Einhalten der Mindeststandards gemäß des PMH und findet vor Einsetzung des Projektes statt. Eine Zertifizierung von Programmen war im November 2019 nicht obligatorisch und beruhte ausschließlich auf der Freiwilligkeit der handelnden Personen. Seitens des Auftraggebers bestand der Wunsch nach einer Zertifizierung der Programmeinsetzungsverfügung (PGEV). Da hier aufgrund der hohen Dringlichkeit und politischen Relevanz jedoch schon die iterative Planungs- und Umsetzungsphase begonnen wurde, konnte die PGEV nicht zertifiziert werden. Eine intensive Qualitätssicherung der PGEV durch das Projekt-Wissenscenter hat dennoch stattgefunden. Es wurde bestätigt, dass die PGEV angesichts ihrer hohen inhaltlichen Qualität zertifiziert worden wäre, wenn sie rechtzeitig, d.h. bis Ende des Jahres 2018, vorgelegen hätte. Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Die abschließende Entscheidung und ihre Begründung sind dem schriftlichen Bescheid vorbehalten. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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