"Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit" des Herkules IT-Projekts der Bundeswehr

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Den Bericht über "Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit" des Herkules-Projektes, wie er in diesem Zeit-Artikel vom 13. Dezember 2013 erwähnt wird.

Computertechnik der Bundeswehr: Teuer und schlecht
LINK: http://www.zeit.de/2013/50/herkules-computertechnik-bundeswehr/komplettansicht

Da dieser Bericht bereits einmal Gegenstand einer IFG-Anfrage war, gehe ich nicht davon aus, dass durch die nochmalige Herausgabe zusätzliche Kosten entstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Martin Gronemeyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht über…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Martin Gronemeyer
Betreff
"Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit" des Herkules IT-Projekts der Bundeswehr [#26691]
Datum
20. Februar 2018 14:35
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht über "Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit" des Herkules-Projektes, wie er in diesem Zeit-Artikel vom 13. Dezember 2013 erwähnt wird. Computertechnik der Bundeswehr: Teuer und schlecht LINK: http://www.zeit.de/2013/50/herkules-computertechnik-bundeswehr/komplettansicht Da dieser Bericht bereits einmal Gegenstand einer IFG-Anfrage war, gehe ich nicht davon aus, dass durch die nochmalige Herausgabe zusätzliche Kosten entstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Martin Gronemeyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Gronemeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Gronemeyer

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Bundesrechnungshof
Ihr Herausgabeantrag vom 20. Februar 2018 [#26691] Referat Pr/Presse 20 60 12 - 06/2018 Sehr geehrter Herr Gro…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Herausgabeantrag vom 20. Februar 2018 [#26691]
Datum
7. März 2018 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 06/2018 Sehr geehrter Herr Gronemeyer, entsprechend Ihrer Anfrage vom 20. Februar 2018 übersende ich Ihnen den Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs. 2 BHO „Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit im Projekt HERKULES; Wirtschaftlicher Betrieb der Informationstechnik und deren Modernisierung nach Ablauf des Vertrages mit der IT-Gesellschaft" vom 6. März 2012. Das Bundesverteidigungsministerium hat in seiner Stellungnahme Einwände gegen Teile des Berichtes vorgebracht. Eine Zusammenfassung dieser Stellungnahme übersende ich Ihnen daher ebenfalls. Der Bericht enthält auf Seite 14 Daten, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewerten sind. Diese wurden daher durch Schwärzung unkenntlich gemacht. Mit freundlichen Grüßen