Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter)

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2016
  • Frist
    2. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Zi…
An Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter) [#18877]
Datum
2. November 2016 02:21
An
Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter)
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 2.11.16 leite ich zuständigkeitshalber an die Kollegen unserer GGFA…
Von
Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter)
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter) [#18877]
Datum
15. November 2016 10:49
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 2.11.16 leite ich zuständigkeitshalber an die Kollegen unserer GGFA weiter, die nach unserer internen Aufgabenverteilung für die Integrationsaufgaben des Jobcenters Stadt Erlangen - und damit auch für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Freistaat Bayern - verantwortlich ist. GGFA-Vorstand ist Herr Axel Lindner, Nürnbergerstr. 35, 91052 Erlangen, Tel 09131/9200-0, <<E-Mail-Adresse>> Sie selbst haben auf das Internetangebot von sgb2.info hingewiesen, wo immerhin 48 Jobcenter ihre Zielvereinbarungen für 2016 öffentlich ins Netz gestellt haben - allerdings kein Jobcenter aus Bayern. Vielleicht wäre es für Ihre eigene Zielsetzung sinnvoller, wenn Sie sich direkt mit dem zuständigen Bayerischen Sozialministerium oder mit dem Betreiber der Internet-Seite sgb2.info in Verbindung setzen würden und um Komplettierung des öffentlichen Informationsangebotes um die mit den übrigen (bayerischen) Jobcentern abgeschlossenen Zielvereinbarungen bitten. Abschließend möchte ich mir noch folgende persönliche Bemerkung erlauben: Der Abschluss von Zielvereinbarungen ist nach § 48 b SGB II gesetzlich vorgeschrieben. Es steht mir deshalb nicht zu, mich über die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit dieses Führungsinstrumentes zu äußern. Aus Sicht der Bundesregierung scheint es sich aber um ein effizientes Führungsinstrument zu handeln - erleben wir doch derzeit gerade wieder in der öffentlichen Debatte im Sportbereich den Versuch des Bundesinnenministeriums, durch den Abschluss von Zielvereinbarungen eine Steigerung der Anzahl von Goldmedaillen für Deutschland bei der nächsten Olympiade sicher zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung der Anfrage! Wir werden un…
An Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter) [#18877]
Datum
15. November 2016 12:38
An
Jobcenter Erlangen Stadt (kommunales Jobcenter)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung der Anfrage! Wir werden uns auch an die jeweiligen Ministerien wenden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>