Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erzgebirgskreis

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2016
  • Frist
    16. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle …
An Jobcenter Erzgebirgskreis Details
Von
Marc Kura
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19066]
Datum
12. November 2016 20:27
An
Jobcenter Erzgebirgskreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Jobcenter Erzgebirgskreis
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinf…
Von
Jobcenter Erzgebirgskreis
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19066]
Datum
25. November 2016 11:32
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind Sehr geehrter Herr Kura, die von Ihnen zitierten Gesetze betreffen Umweltinformationen, Daten zu Umweltbestandteilen oder zu natürlichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, Verbraucherinformationen für Lebensmittel - und Futtermittel. Sie werden zustimmen, dass das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - damit in keinem Zusammenhang steht, und dass die von Ihnen benannten Normen nicht Ihre Anspruchsgrundlage für die Übersendung der gewünschten aktuellen Zielvereinbarung sein können, egal, ob Sie dies als Aktenauskunft oder Bürgeranfrage deklarieren. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters Erzgebirgskreis zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Leistungsansprüchen, Fördermöglichkeiten etc. haben. Unter www.erzgebirgskreis.de<http://www.erzgebirgskreis.de> finden Sie unsere Kontaktdaten, Öffnungszeiten und viele weitergehende Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Erzgebirgskreis
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065] Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Säc…
Von
Jobcenter Erzgebirgskreis
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065]
Datum
25. November 2016 11:38
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind Sehr geehrter Herr Kura, die von Ihnen zitierten Gesetze betreffen Umweltinformationen, Daten zu Umweltbestandteilen oder zu natürlichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, Verbraucherinformationen für Lebensmittel - und Futtermittel. Sie werden zustimmen, dass das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - damit in keinem Zusammenhang steht, und dass die von Ihnen benannten Normen nicht Ihre Anspruchsgrundlage für die Übersendung der gewünschten aktuellen Zielvereinbarung sein können, egal, ob Sie dies als Aktenauskunft oder Bürgeranfrage deklarieren. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters Erzgebirgskreis zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Leistungsansprüchen, Fördermöglichkeiten etc. haben. Unter www.erzgebirgskreis.de<http://www.erzgebirgskreis.de> finden Sie unsere Kontaktdaten, Öffnungszeiten und viele weitergehende Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Marc Kura
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065] [#19066] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Jobcenter Erzgebirgskreis Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065] [#19066]
Datum
20. Dezember 2016 16:09
An
Jobcenter Erzgebirgskreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Erzgebirgskreis“ vom 12.11.2016 (#19066) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Erzgebirgskreis
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065] Sehr geehrter Herr Kura, die Antwort zu Ihrer Anfrag…
Von
Jobcenter Erzgebirgskreis
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erzgebirgskreis [#19065]
Datum
23. Dezember 2016 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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92,0 KB
Sehr geehrter Herr Kura, die Antwort zu Ihrer Anfrage 19065 wurde Ihnen am 25.11.17 gemailt. Im Portal "Fragdenstaat" ist die Antwort Ihrer "Anfrage 19066 - Zielvereinbarung mit der BA - JC ERZ" zugeordnet: <<E-Mail-Adresse>> i. A. gez. Lötzsch JC ERZ - SG 24002 488.9001