Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Passau Land

Anfrage an: Jobcenter Passau Land

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Helmut Rechberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Passau Land Details
Von
Helmut Rechberger
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Passau Land [#18604]
Datum
25. Oktober 2016 12:59
An
Jobcenter Passau Land
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helmut Rechberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Rechberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Rechberger

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Jobcenter Passau Land
Sehr geehrter Herr Rechberger, zwischen der Agentur für Arbeit Passau und dem Jobcenter Passau Land bestehen…
Von
Jobcenter Passau Land
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Passau Land [#18604]
Datum
24. November 2016 10:13
Status
image001.jpg
3,1 KB


Sehr geehrter Herr Rechberger, zwischen der Agentur für Arbeit Passau und dem Jobcenter Passau Land bestehen für das Jahr 2016 folgende Zielwerte: Geschäftspolitische Ziele des Jobcenters Passau Land für 2016 Ziel Messgröße Zielwert 2016 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Integrationsquote insges. ohne Asyl/Flucht 30,9% 34,3% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 2.021 Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel Messgröße Prognose 2016 Verringerung der Hilfebedürftigkeit Summer der Leistungen zum Lebensunterhalt insg. 15.577.109,12 € ohne Asyl/Flucht 12.940.374,60 € Lokale Ziele sind darüber hinaus nicht vereinbart worden. Mit freundlichen Grüßen