Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Stadt Ansbach

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Land (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Gaby Schweigert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Stadt Ansbach Details
Von
Gaby Schweigert
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Stadt Ansbach [#18183]
Datum
20. Oktober 2016 17:38
An
Jobcenter Stadt Ansbach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Land (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gaby Schweigert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gaby Schweigert

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Jobcenter Stadt Ansbach
Sehr geehrte Frau Schweigert, beiliegend erhalten Sie die zwischen der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und …
Von
Jobcenter Stadt Ansbach
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Stadt Ansbach [#18183]
Datum
18. November 2016 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schweigert, beiliegend erhalten Sie die zwischen der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und dem Jobcenter Stadt Ansbach für das Jahr 2016 geschlossene Zielvereinbarung wie gewünscht in digitaler Form. Mit freundlichen Grüßen