Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel [#18589]
Datum
24. Oktober 2016 21:46
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Zielvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel (#18589) Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Zielvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel (#18589)
Datum
1. November 2016 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie haben Ihre Anfrage über einen Webservice (fragdenstaat) übersandt, der in den Nutzungsbedingungen unter Ziffer 3.2 vorsieht, dass Teilnehmende des Dienstes juristische und natürliche Personen sein können, die den Dienst auch unter einem Pseudonym nutzen dürfen. Insoweit kann nicht geprüft werden, ob die Anfrage von einer natürlichen oder juristischen Person stammt. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zielvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel (#18589) [#18589] Sehr geehrte Da…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zielvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel (#18589) [#18589]
Datum
3. November 2016 10:56
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Herausgabe der Zielvereinbarung ist garantiert eine einfache Anfrage und muss gebührenfrei bleiben, weil es nur um ein einziges Dokument geht. Es muss nicht geprüft werden, ob die Anfrage von einer natürlichen oder juristischen Person kommt, da beide die gleichen Auskunftsrechte haben. Daher ist die Zusendung einer Postanschrift nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 24.10.2016 haben Sie Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 1 de…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Wolfenbüttel [#18589]
Datum
22. November 2016 07:30
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 24.10.2016 haben Sie Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Form der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenter Wolfenbüttel mit der Bundesagentur für Arbeit beantragt. In Ausführung des § 7 IFG wird Ihnen antragsgemäß die Zielvereinbarung 2016 zwischen dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und dem Geschäftsführer des Jobcenter Wolfenbüttel durch elektronische Übermittlung zugänglich gemacht. Der gewährte Informationszugang ist kostenfrei, da es sich um die Erteilung einer einfachen Auskunft handelt (§ 1o Abs. 1 Satz 2 IFG). Anlage: Zielvereinbarung 2016 Mit freundlichen Grüßen