Zielvereinbarung(en) der Bundesagentur für Arbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf

die aktuelle(n) Zielvereinbarung(en) der Bundesagentur für Arbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielv...).

Ich bitte herzlich um eine elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuelle(n) …
An Agentur für Arbeit Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung(en) der Bundesagentur für Arbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf [#18356]
Datum
20. Oktober 2016 23:23
An
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle(n) Zielvereinbarung(en) der Bundesagentur für Arbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielv...). Ich bitte herzlich um eine elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Ihre E-Mail vom 20.10.2016 um 23:25 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage be…
Von
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Betreff
Ihre E-Mail vom 20.10.2016 um 23:25 Uhr
Datum
21. Oktober 2016 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage beantwortet Ihnen der Bereich Arbeitslosengeld II. Ihre E-Mail wurde an das Jobcenter weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bei erneuten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Info…
Von
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
8. November 2016 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
869,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.10.2016 am das Postfach der Agentur für Arbeit. Diese Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Ihrem Begehren auf Informationszugang wird hiermit entsprochen. Anbei erhalten Sie die Zielvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Düsseldorf, der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Jobcenter Düsseldorf, wie gewünscht in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18356] Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem mir übermittelten Exem…
An Agentur für Arbeit Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18356]
Datum
8. November 2016 15:19
An
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem mir übermittelten Exemplar handelt es sich um eines, welches als "Entwurf" gekennzeichnet ist und welches nicht unterzeichnet ist. Angesichts der Tatsache, dass wir inzwischen den 08.11.2016 haben erlaube ich mir die Nachfrage, ob, wann und mit welchem Wortlaut die Zielvereinbarung zwischen Ihnen und der Landeshauptstadt Düsseldorf abgeschlossen wurde. Ich bitte um Übermittlung der finalen Fassung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Ihre E-Mail vom 08.11.2016, 15:19 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage bean…
Von
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.11.2016, 15:19 Uhr
Datum
8. November 2016 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage beantwortet Ihnen der Bereich Arbeitslosengeld II. Ihre E-Mail wurde an Jobcenter Duesseldorf. weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 08.11.2016 a…
Von
Agentur für Arbeit Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
10. November 2016 09:28
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 08.11.2016 an das Postfach der Agentur für Arbeit. Die Ihnen übersandte Zielvereinbarung ist die aktuellste Version und somit in dieser Form auch beschlossen. Lediglich die Originale sind unterschrieben. Ich kann Ihnen daher nur den Entwurf zugänglich machen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an mich unter den in der Signatur angegebenen Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen