Zigarettenmüll

Anfrage an: Stadt Lingen

Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten zu beobachten, wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie. um das illegale Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden?
Wird dieses Fehlverhalten durch Ihre Kräfte tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet?
Wie häufig wurden hier im Jahr 2022 entsprechende Bußgelder verhängt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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Hanna Schmidt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
Hanna Schmidt
Betreff
Zigarettenmüll [#287348]
Datum
30. August 2023 17:39
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten zu beobachten, wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten. Welche Maßnahmen ergreifen Sie. um das illegale Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden? Wird dieses Fehlverhalten durch Ihre Kräfte tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet? Wie häufig wurden hier im Jahr 2022 entsprechende Bußgelder verhängt?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt Anfragenr: 287348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287348/ Postanschrift Hanna Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt

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Stadt Lingen
Sehr geehrte Frau Schmidt, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen A…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Zigarettenmüll [#287348] [Ticket#3458510]
Datum
5. Oktober 2023 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schmidt, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung, die ihren Wohnsitz in Lingen (Ems) haben. Sie sind lt. Ermittlung des Bürgerbüros in Lingen (Ems) melderechtlich nicht erfasst. Sofern Sie tatsächlich in Lingen (Ems) wohnhaft sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet ist, sich hier anzumelden. Ein Informationsanspruch besteht somit nicht und wird daher abgelehnt. Mit freundlichem Gruß