Zigarettenmüll

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten zu beobachten, wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie. um das illegale Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden?
Wird dieses Fehlverhalten durch Ihre Kräfte tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet?
Wie häufig wurden hier im Jahr 2022 entsprechende Bußgelder verhängt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Roswitha Schwindt
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tagtäglich ist in der Stadt und auch au…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Roswitha Schwindt
Betreff
Zigarettenmüll [#289947]
Datum
10. Oktober 2023 21:12
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten zu beobachten, wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten. Welche Maßnahmen ergreifen Sie. um das illegale Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden? Wird dieses Fehlverhalten durch Ihre Kräfte tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet? Wie häufig wurden hier im Jahr 2022 entsprechende Bußgelder verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt Anfragenr: 289947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289947/ Postanschrift Roswitha Schwindt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt

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