Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Frau Amacha, sehr geehrte Frau Grohmann,

bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie Auskunft oder gewähren Akteneinsicht in

amtsgerichtsinterne Geschäfts-/Arbeitsanweisungen, Ablauforganisationen/Geschäftsprozesse o.ä. (10 C 19/22, 105 C 628/18, 110a AR 20/19, 110a AR 43/19, 110a AR 44/19, 110a AR 1/20, 110a AR 30/20, 110a AR 17/22, 110a AR 18/22) zu:

1. Jahrelange Versagung der Anwaltsbeiordnung nach bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss bzw. Versagung der Beiordnung eines Anwalts, § 121 Abs. 2 ZPO?
3. Gerichtliche Unterlassung der Sicherstellung der Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung nach Beiordnung (§ 48 Abs.1 Nr. 1 BRAO)?
4. Fehlende Antragsbescheidung zum Ruhen des Verfahrens, §§ 241, 248, 251 ZPO?
5. Unterlassung der Ermittlung der Prozessfähigkeit von Amts, § 56 ZPO, bei Vorlage von Prozessunfähigkeitsattesten § 294 ZPO?
6. Versagung der Gewährung der Akteneinsicht, § 299 ZPO

Hinweis: Ortsabwesenheit (Klinikaufenthalt) vom 7.2.23 - ca. 28.2.23

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) .

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Amacha, sehr geehrte Frau Grohmann, bitt…
An Amtsgericht Schöneberg Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt? [#269597]
Datum
6. Februar 2023 19:54
An
Amtsgericht Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Amacha, sehr geehrte Frau Grohmann, bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie Auskunft oder gewähren Akteneinsicht in amtsgerichtsinterne Geschäfts-/Arbeitsanweisungen, Ablauforganisationen/Geschäftsprozesse o.ä. (10 C 19/22, 105 C 628/18, 110a AR 20/19, 110a AR 43/19, 110a AR 44/19, 110a AR 1/20, 110a AR 30/20, 110a AR 17/22, 110a AR 18/22) zu: 1. Jahrelange Versagung der Anwaltsbeiordnung nach bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss bzw. Versagung der Beiordnung eines Anwalts, § 121 Abs. 2 ZPO? 3. Gerichtliche Unterlassung der Sicherstellung der Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung nach Beiordnung (§ 48 Abs.1 Nr. 1 BRAO)? 4. Fehlende Antragsbescheidung zum Ruhen des Verfahrens, §§ 241, 248, 251 ZPO? 5. Unterlassung der Ermittlung der Prozessfähigkeit von Amts, § 56 ZPO, bei Vorlage von Prozessunfähigkeitsattesten § 294 ZPO? 6. Versagung der Gewährung der Akteneinsicht, § 299 ZPO Hinweis: Ortsabwesenheit (Klinikaufenthalt) vom 7.2.23 - ca. 28.2.23 Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) . Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 269597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269597/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Pro…
An Amtsgericht Schöneberg Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt? [#269597]
Datum
27. März 2023 09:53
An
Amtsgericht Schöneberg
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt?“ vom 06.02.2023 (#269597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky

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Ulrike Kopetzky
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in …
An Amtsgericht Schöneberg Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt? [#269597]
Datum
27. März 2023 09:54
An
Amtsgericht Schöneberg
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt?“ vom 06.02.2023 (#269597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky