Zivilprozessordnung bei Prozessparteien mit Prozesskostenhilfe in Frage gestellt?
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Frau Amacha, sehr geehrte Frau Grohmann,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie Auskunft oder gewähren Akteneinsicht in
amtsgerichtsinterne Geschäfts-/Arbeitsanweisungen, Ablauforganisationen/Geschäftsprozesse o.ä. (10 C 19/22, 105 C 628/18, 110a AR 20/19, 110a AR 43/19, 110a AR 44/19, 110a AR 1/20, 110a AR 30/20, 110a AR 17/22, 110a AR 18/22) zu:
1. Jahrelange Versagung der Anwaltsbeiordnung nach bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss bzw. Versagung der Beiordnung eines Anwalts, § 121 Abs. 2 ZPO?
3. Gerichtliche Unterlassung der Sicherstellung der Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung nach Beiordnung (§ 48 Abs.1 Nr. 1 BRAO)?
4. Fehlende Antragsbescheidung zum Ruhen des Verfahrens, §§ 241, 248, 251 ZPO?
5. Unterlassung der Ermittlung der Prozessfähigkeit von Amts, § 56 ZPO, bei Vorlage von Prozessunfähigkeitsattesten § 294 ZPO?
6. Versagung der Gewährung der Akteneinsicht, § 299 ZPO
Hinweis: Ortsabwesenheit (Klinikaufenthalt) vom 7.2.23 - ca. 28.2.23
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) .
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum6. Februar 2023
-
8. März 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!