Az: PKII4.12017/1#1 -
<< Antragsteller:in >>, RüdigerSehr geehrter Herr
<< Antragsteller:in >>,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 14.06.2023.
Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im März 2022 beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller aktuell noch gewidmeten 599 Schutzräume durchzuführen. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch gewidmeten Zivilschutzeinrichtungen wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten. Gegenstand der Bestandsaufnahme war auch die Prüfung des Status ihrer Schutzwirkung. Die Schutzraumanlagen waren im Belegungsfall bis zur Erreichung der vorgegebenen Personenzahl (insgesamt rd. 480.000) zugänglich.
Der Bund hält zumeist kein Eigentum an öffentlichen Schutzräumen, sondern hat ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung. Tatsächlich befindet sich so die Mehrzahl aller Schutzräume in Privateigentum sowie im Eigentum von Städten und Gemeinden. Zu den unterschiedlichen Schutzraumtypen gehören Hochbunker, ehemalige Hilfskrankenhäuser, Tiefbunker und Stollenanlagen. Neben den aufgeführten öffentlichen Schutzräumen bieten auch viele U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen sowie Kellerräume aufgrund der in Deutschland im Allgemeinen flächendeckend vorhandenen soliden Bausubstanz einen guten Grundschutz.
Die von der BImA durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme der noch vorhandenen öffentlichen Schutzräume wurde Ende Mai 2023 planmäßig abgeschlossen. Die BImA hat hierüber einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der nunmehr ausgewertet wird.
Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen sein.
Ihre Frage, wie viele betriebsbereite Bunker es für Hamburg und Schleswig-Holstein gebe, bitte ich daher an die BImA zu richten.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten:
https://www.bundesimmobilien.de/standorte-und-kontakte
Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen