Zivilschutz

in Anbetracht der immer mehr werdenden Konflikte und äußeren Bedrohungen, hätte ich gerne gewusst, wie viele betriebsbereite Bunker es für Hamburg und Schleswig-Holstein gibt.

Des Weiteren hätte ich gern gewusst, ob die Regierung neue Bunker für den Zivilschutz geplant hat, die in naher Zukunft fertig gestellt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Anbetracht der immer mehr werdende…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zivilschutz [#281129]
Datum
14. Juni 2023 14:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Anbetracht der immer mehr werdenden Konflikte und äußeren Bedrohungen, hätte ich gerne gewusst, wie viele betriebsbereite Bunker es für Hamburg und Schleswig-Holstein gibt. Des Weiteren hätte ich gern gewusst, ob die Regierung neue Bunker für den Zivilschutz geplant hat, die in naher Zukunft fertig gestellt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281129/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, RüdigerSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230614, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, IFG - Zivilschutz [#281129]
Datum
15. Juni 2023 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, RüdigerSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 14.06.2023. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im März 2022 beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller aktuell noch gewidmeten 599 Schutzräume durchzuführen. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch gewidmeten Zivilschutzeinrichtungen wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten. Gegenstand der Bestandsaufnahme war auch die Prüfung des Status ihrer Schutzwirkung. Die Schutzraumanlagen waren im Belegungsfall bis zur Erreichung der vorgegebenen Personenzahl (insgesamt rd. 480.000) zugänglich. Der Bund hält zumeist kein Eigentum an öffentlichen Schutzräumen, sondern hat ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung. Tatsächlich befindet sich so die Mehrzahl aller Schutzräume in Privateigentum sowie im Eigentum von Städten und Gemeinden. Zu den unterschiedlichen Schutzraumtypen gehören Hochbunker, ehemalige Hilfskrankenhäuser, Tiefbunker und Stollenanlagen. Neben den aufgeführten öffentlichen Schutzräumen bieten auch viele U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen sowie Kellerräume aufgrund der in Deutschland im Allgemeinen flächendeckend vorhandenen soliden Bausubstanz einen guten Grundschutz. Die von der BImA durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme der noch vorhandenen öffentlichen Schutzräume wurde Ende Mai 2023 planmäßig abgeschlossen. Die BImA hat hierüber einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der nunmehr ausgewertet wird. Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen sein. Ihre Frage, wie viele betriebsbereite Bunker es für Hamburg und Schleswig-Holstein gebe, bitte ich daher an die BImA zu richten. Unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten: https://www.bundesimmobilien.de/standorte-und-kontakte Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen