ZNA KaE - Anzahl der Behandlungen 2017

Wie viele Behandlungsfälle hatte die Zentrale Notaufnahme der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Kliniken, Standort Göppingen) im Jahre 2017?
Falls möglich, bitte ich zusätzlich um Aufschlüsselung nach der Herkunfts-Postleitzahl der Patienten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    23. August 2018
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Beha…
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
ZNA KaE - Anzahl der Behandlungen 2017 [#32280]
Datum
24. Juli 2018 17:04
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Behandlungsfälle hatte die Zentrale Notaufnahme der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Kliniken, Standort Göppingen) im Jahre 2017? Falls möglich, bitte ich zusätzlich um Aufschlüsselung nach der Herkunfts-Postleitzahl der Patienten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG wg. ZNA Helfenstein Klinik - Anzahl der Behandlungen 2017 [32283] Sehr geehrter…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
WG: ZNA KaE - Anzahl der Behandlungen 2017 [#32280]
Datum
24. August 2018 11:56
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG wg. ZNA Helfenstein Klinik - Anzahl der Behandlungen 2017 [32283] Sehr geehrter Herr Beier, Zweck der zitierten Rechtsnormen ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz zu vergrößern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragstellende haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind gemäß Gesetzentwurf: Jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Selbst wenn die angefragten Aufzeichnungen in dieser Form vorhanden wären, dienten sie nicht amtlichen, sondern internen, somit betrieblichen Interessen. Die angefragten Zahlenwerte und Postleitzahlen sind integraler Bestandteil der Arbeit der Geschäftsführung und der Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der AFK GmbH. Da wir als Kliniken-GmbH im Wettbewerb auf dem Markt der Leistungsanbieter im Gesundheitswesen stehen, könnte die Herausgabe der von Ihnen begehrten Daten zur weiteren Verbreitung im Sinne des § 1 des Gesetzes eine wettbewerbsschädigende Auswirkung für die Kliniken-GmbH bedeuten. In § 4 des Gesetzes wird bestimmt, dass der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf (Ziff. 9) die Interessen der Informationspflichtigen Stelle im Wirtschaftsverkehr. Damit ist das geschützte Interesse der Kliniken GmbH zur Verweigerung der beantragten Informationen aus rechtlicher Sicht begründet. In § 6 des Gesetzes wird überdies bestimmt, dass der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Diese Bestimmung wäre dann anzuwenden, wenn der Antrag über das Landratsamt als Alleingesellschafter der Kliniken-GmbH gehen würde. Dann könnten wir die Einwilligung zur Herausgabe der von Ihnen begehrten Daten als juristische Person aus Wettbewerbsgründen verweigern. Diese Antwort erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Die Antwort bezüglich Ihrer gleichlautenden Anfrage bzgl. der ZNA der Helfenstein Klinik wird in gleicher Weise erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
ALB FILS KLINIKEN GmbH
WG: ZNA Helfenstein Klinik - Anzahl der Behandlungen 2017 [#32283] Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG wg. ZNA Klini…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
WG: ZNA Helfenstein Klinik - Anzahl der Behandlungen 2017 [#32283]
Datum
24. August 2018 12:05
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG wg. ZNA Klinik am Eichert - Anzahl der Behandlungen 2017 [32283] Sehr geehrter Herr Beier, Zweck der zitierten Rechtsnormen ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz zu vergrößern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragstellende haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind gemäß Gesetzentwurf: Jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Selbst wenn die angefragten Aufzeichnungen in dieser Form vorhanden wären, dienten sie nicht amtlichen, sondern internen, somit betrieblichen Interessen. Die angefragten Zahlenwerte und Postleitzahlen sind integraler Bestandteil der Arbeit der Geschäftsführung und der Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat der AFK GmbH. Da wir als Kliniken-GmbH im Wettbewerb auf dem Markt der Leistungsanbieter im Gesundheitswesen stehen, könnte die Herausgabe der von Ihnen begehrten Daten zur weiteren Verbreitung im Sinne des § 1 des Gesetzes eine wettbewerbsschädigende Auswirkung für die Kliniken-GmbH bedeuten. In § 4 des Gesetzes wird bestimmt, dass der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf (Ziff. 9) die Interessen der Informationspflichtigen Stelle im Wirtschaftsverkehr. Damit ist das geschützte Interesse der Kliniken GmbH zur Verweigerung der beantragten Informationen aus rechtlicher Sicht begründet. In § 6 des Gesetzes wird überdies bestimmt, dass der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Diese Bestimmung wäre dann anzuwenden, wenn der Antrag über das Landratsamt als Alleingesellschafter der Kliniken-GmbH gehen würde. Dann könnten wir die Einwilligung zur Herausgabe der von Ihnen begehrten Daten als juristische Person aus Wettbewerbsgründen verweigern. Diese Antwort erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ZNA KaE - Anzahl der Behandlungen 2017“ [#32280] [#32280]
Datum
30. Dezember 2018 00:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32280 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 32280.pdf Anfragenr: 32280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „ZNA KaE - Anzahl der Behandlungen 2017“ [#32280] [#32280]
Datum
30. Dezember 2018 00:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mails vom 24. Juli 2018 ("FragDenStaat.de#32280 + 32283") Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank …
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mails. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.