Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung

1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Abgabe und die Bearbeitung der papiergestützen Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung nach Ablauf der Übergangsfrist gem. Art. 278 Abs. 2 Buchst. b) UZK?
2. Warum wurde von Deutschland kein Antrag nach Art.6 Abs. 4 UAbs. 1 UZK gestellt, um einen Beschluss der Europäischen Kommission zu erwirken, welcher die weitere Verwendung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung erlauben würde? Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/237 richtet sich ausweislich des Art. 3 nicht an Deutschland.
3. Ab wann beabsichtigt die Zollverwaltung die vorübergehende Verwendung im Rahmen einer IT-Anwendung im ATLAS zu bearbeiten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhe…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung [#276552]
Datum
18. April 2023 19:59
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Abgabe und die Bearbeitung der papiergestützen Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung nach Ablauf der Übergangsfrist gem. Art. 278 Abs. 2 Buchst. b) UZK? 2. Warum wurde von Deutschland kein Antrag nach Art.6 Abs. 4 UAbs. 1 UZK gestellt, um einen Beschluss der Europäischen Kommission zu erwirken, welcher die weitere Verwendung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung erlauben würde? Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/237 richtet sich ausweislich des Art. 3 nicht an Deutschland. 3. Ab wann beabsichtigt die Zollverwaltung die vorübergehende Verwendung im Rahmen einer IT-Anwendung im ATLAS zu bearbeiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276552/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2023041903002649] WG: GNWG: [EXTERN] Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung [#276552]
Datum
19. April 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2023041903002649 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2023041903002649] WG: GNWG: [EXTERN] Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung [#276552]
Datum
20. April 2023 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage weiterer Recherchen bedarf. Innerhalb der nächsten 6 Wochen werden Sie von hier aus eine entsprechende Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen