Zoo Wuppertal

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den Bericht der letzten Kontrolle des Zoos in Wuppertal zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
5. Juni 2019 10:27
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir den Bericht der letzten Kontrolle des Zoos in Wuppertal zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie Ihre Anfrage auf dem Postweg an: Bergisches Veterinär- und Leben…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Betreff
Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
5. Juni 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie Ihre Anfrage auf dem Postweg an: Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dorper Str. 26 42651 Solingen Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir eine Personenidentifizierung. Dies ist nicht über den Mailverkehr machbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf welchem Gesetz beruht die Notwendigkeit einer postalischen Anfrage? Ich möchte a…
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
5. Juni 2019 16:29
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf welchem Gesetz beruht die Notwendigkeit einer postalischen Anfrage? Ich möchte auf §7 Absatz 3 des IFG verweisen, in dem steht, dass "Auskünfte [...] mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden [können]". Des Weiteren steht in §1 Absatz 2 Satz 2 folgendes: "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden." Meiner Meinung nach ist eine elektronische Anfrage also rechtmäßig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht, dass der Antrag auch per Mail gestellt werden kann, da unsere Antw…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht, dass der Antrag auch per Mail gestellt werden kann, da unsere Antwort aber stets auf dem Papierweg kommen und auch Gebühren erhoben werden, benötige ich von Ihnen den vollständigen Namen mit Ihrer Meldeadresse zur Personenidentifizierung. Diese Angaben können Sie mir auch per Mail zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in unten finden Sie meine Adresse. Werden auf jeden Fall Gebühren anfallen? Meiner Mein…
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 09:38
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unten finden Sie meine Adresse. Werden auf jeden Fall Gebühren anfallen? Meiner Meinung nach handelt es sich nämlich um eine einfache Anfrage, die den Freibetrag nach §7 Absatz 1 Satz 2 VIG nicht überschreiten sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist mir nicht ganz klar, welche Kontrollen Sie einsehen wollen. Geht es Ihnen um…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist mir nicht ganz klar, welche Kontrollen Sie einsehen wollen. Geht es Ihnen um das Zoorestaurant oder um die Tierhaltung des Zoo's? Informationen nach dem VIG sind bis zu 1.000 ? kostenfrei, für Informationen nach dem IFG würden Gebühren anfallen. Um Missverständnisse zu vermeiden, können Sie mich auch gerne telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Es geht mir lediglich um d…
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 10:58
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Es geht mir lediglich um die Kontrolle der Tierhaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen nach dem VIG beziehen sich auf das Lebensmittelrecht. Informationen ü…
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen nach dem VIG beziehen sich auf das Lebensmittelrecht. Informationen über die letzte Kontrolle der Tierhaltung des Zoo's können nur über das IFG beantragt werden. Für diesen Antrag würden gemäß Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW Tarifstelle 1.2 zwischen 10 - 500 Euro anfallen. Wenn Sie diesem nicht widersprechen, würde ich Ihren Antrag als solchen nach dem IFG werten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut §1 Nummer 2 VIG bezieht sich dieses Gesetz aber auch auf Verbraucherprodukte, d…
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Zoo Wuppertal [#148654]
Datum
7. Juni 2019 11:46
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut §1 Nummer 2 VIG bezieht sich dieses Gesetz aber auch auf Verbraucherprodukte, die §2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterliegen. Im ProdSG steht an dieser Stelle: "als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden" Da es sich bei einem Zoo um eine Dienstleistung handelt, greift hier meiner Meinung nach das VIG. Bitte korrigieren Sie mich, falls ich damit falsch liege. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
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Vermittlung bei einer VIG-Anfrage über den Zoo in Wuppertal [#148654] [#148654] Sehr geehrteAntragsteller/in ich …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei einer VIG-Anfrage über den Zoo in Wuppertal [#148654] [#148654]
Datum
18. Juni 2019 14:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148654 Ich bin der Meinung, dass meine Anfrage unzureichend bearbeitet wurde. Herr Dorn ist der Auffassung, dass kein Anspruch auf Informationszugang nach VIG besteht. Allerdings bin ich der Meinung, dass dies nicht der Fall ist und dass ich ein Anrecht auf einen Informationsanspruch nach VIG besitze. Laut §1 Nummer 2 VIG bezieht sich dieses Gesetz auch auf Verbraucherprodukte, die §2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterliegen. Im ProdSG steht an dieser Stelle: "als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden" Da es sich bei einem Zoo um eine Dienstleistung handelt, greift hier meiner Meinung nach das VIG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148654.pdf - 2019-06-12_1-whatsapp-image-2019-06-18-at-141416.jpeg Anfragenr: 148654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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