Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen

Anfrage an: Universität Passau

Aus der Anfrage vom 30.10.2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-zoom-video-communications-inc-64/) ist mir bekannt, das die Universität Passau das Videokonferenzsystem "Zoom" nutzt.

1) Warum hat sich die Universität Passau bewusst für Zoom als Videokonferenzsystem entschieden, obwohl es datenschutzkonformere und performantere Lösungen gibt?

2) Warum geht die Universität Passau bewusst das Risiko ein, Zoom zu verwenden obwohl dies von einigen Datenschutzbehörden als nicht datenschutzkonform genug eingestuft wurde?
Siehe z. B.: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf

als auch vom Dezember 2021 von der Behörde Baden-Würrtemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/VKS_12_2021.pdf

Selbst mit einem Serverstandort in Deutschland greift immer noch der Patriot Act.
Auch ein AVV könnte auf Grund des Wegfall des Privacy Shields ungültig sein.

Laut dieser Quelle der Datenschutzbehörde Berlin: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z/videokonferenzen
"Standardvertragsklauseln und Privacy Shield sind derzeit Gegenstand
eines Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und
könnten in der Folge als von Anfang an unwirksam verworfen werden. Dies
spricht dafür, die Datenverarbeitung auf den Bereich von EU und EWR und
andere von der EU-Kommission als datenschutzrechtlich vergleichbare
Staaten zu beschränken."

Ich nehme an durch die juristische als auch die Fakultät für Informatik ist dies bekannt?

3) Wurde eine Risikoanalyse gemacht, warum Sie Zoom einem datenschutzkonformen Tool wie etwa Jitsi oder Big Blue Button vorziehen? In wie fern ist es notwendig, dass Studentendaten als auch Daten Ihrer Angestellten an Zoom gesendet und dort verarbeitet werden statt diese auf eigenen Servern zu verarbeiten und somit besser zu schützen?

4) Plant die Universität Passau Zoom trotz Datenschutz- und Sicherheitsbedenken und Abratung von seiten der Datenschutzbehörden weiter zu benutzen?

Ergebnis der Anfrage

Uni antwortet nicht - Frist ist seit 19. Februar überschritten
Wollen antworten, wenn es die Kapazitäten erlauben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der Anfrag…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen [#237671]
Datum
15. Januar 2022 13:15
An
Universität Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der Anfrage vom 30.10.2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-zoom-video-communications-inc-64/) ist mir bekannt, das die Universität Passau das Videokonferenzsystem "Zoom" nutzt. 1) Warum hat sich die Universität Passau bewusst für Zoom als Videokonferenzsystem entschieden, obwohl es datenschutzkonformere und performantere Lösungen gibt? 2) Warum geht die Universität Passau bewusst das Risiko ein, Zoom zu verwenden obwohl dies von einigen Datenschutzbehörden als nicht datenschutzkonform genug eingestuft wurde? Siehe z. B.: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf als auch vom Dezember 2021 von der Behörde Baden-Würrtemberg: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/VKS_12_2021.pdf Selbst mit einem Serverstandort in Deutschland greift immer noch der Patriot Act. Auch ein AVV könnte auf Grund des Wegfall des Privacy Shields ungültig sein. Laut dieser Quelle der Datenschutzbehörde Berlin: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z/videokonferenzen "Standardvertragsklauseln und Privacy Shield sind derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und könnten in der Folge als von Anfang an unwirksam verworfen werden. Dies spricht dafür, die Datenverarbeitung auf den Bereich von EU und EWR und andere von der EU-Kommission als datenschutzrechtlich vergleichbare Staaten zu beschränken." Ich nehme an durch die juristische als auch die Fakultät für Informatik ist dies bekannt? 3) Wurde eine Risikoanalyse gemacht, warum Sie Zoom einem datenschutzkonformen Tool wie etwa Jitsi oder Big Blue Button vorziehen? In wie fern ist es notwendig, dass Studentendaten als auch Daten Ihrer Angestellten an Zoom gesendet und dort verarbeitet werden statt diese auf eigenen Servern zu verarbeiten und somit besser zu schützen? 4) Plant die Universität Passau Zoom trotz Datenschutz- und Sicherheitsbedenken und Abratung von seiten der Datenschutzbehörden weiter zu benutzen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237671/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Passau
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universität Passau
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Januar 2022 13:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf mein Anliegen noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Frist mein…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen [#237671]
Datum
1. Februar 2022 17:26
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf mein Anliegen noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Frist meiner Anfrage endet zum 19. Februar 2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 237671 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf mein Anliegen noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Frist mein…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen [#237671]
Datum
9. Februar 2022 19:11
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf mein Anliegen noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Frist meiner Anfrage endet zum 19. Februar 2022. Meine Anfrage bei Ihnen ist bei Frag den Staat verfügbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/zoom-nutzung-der-universitat-passau-und-datenschutzfreundlichere-alternativen/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237671/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ [#237671]
Datum
19. Februar 2022 09:06
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute keine Reaktion / nicht einmal eine Eingangsbestätigung de Universität Passau erhielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 237671.pdf Anfragenr: 237671 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datens…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ [#237671]
Datum
19. Februar 2022 09:07
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ vom 15.01.2022 (#237671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237671/
Universität Passau
Sehr [geschwärzt], wir haben Ihr Informationsgesuch über "Frag den Staat" erhalten, das unsere Nutzung …
Von
Universität Passau
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ [#237671]
Datum
22. Februar 2022 19:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir haben Ihr Informationsgesuch über "Frag den Staat" erhalten, das unsere Nutzung von Zoom Communications betrifft. Universitäten und Hochschulen sind von den genannten Informationsgesetzen ausgenommen, wir beantworten Ihre Anfrage jedoch gerne im Sinne einer Bürgeranfrage, sobald es unsere Kapazitäten erlauben. Freundliche Grüße und alles Gute, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 Az.: DSB/5-194-103 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022
Datum
8. März 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
Az.: DSB/5-194-103 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 237671. Meine Zuständigkeit beschränkt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Ich kann Ihr Zugangsanliegen daher nur unter dem Gesichtspunkt von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG prüfen. Dem auf der Plattform FragDenStaat veröffentlichten Schriftverkehr mit der Universität Passau kann ich entnehmen, dass Ihnen die Hochschule zwischenzeitlich in Aussicht gestellt hat, Ihre Anfrage jedenfalls im Sinne einer Bürgeranfrage zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG keine Anwendung auf Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie sonstige öffentliche Stellen im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen findet. Die Universität Passau ist gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bayerisches Hochschulgesetz eine staatliche Hochschule des Freistaats Bayern. Auch hiervon unabhängig möchte ich Sie hinsichtlich der Anwendung der Vorschrift darauf hinweisen, dass Gegenstand des Rechts auf Auskunft "der Inhalt von Dateien oder Akten" ist. Der Anspruch auf Auskunft ist zudem auf vorhandene Informationen beschränkt. Dies bedeutet, dass auch in Bereichen, in denen Art. 39 Abs. 1 BayDSG dem Grunde nach Anwendung finden kann, von einer auskunftspflichtigen Stelle unter Berufung auf die Vorschrift nicht die erstmalige Begründung oder Rechtfertigung von Maßnahmen oder die Fertigung bislang nicht existenter behördlicher Stellungnahmen zu vorgetragenen Fragen verlangt werden kann. Erforderlich ist im Rahmen der Geltendmachung des Auskunftsrechts im Übrigen auch die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses am Informationszugang. Abschließend möchte ich Sie noch auf die Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien" aufmerksam machen, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert. Diese können Sie auf unserer Internetseite, https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufen. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Datum
5. September 2022 07:57
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ vom 15.01.2022 (#237671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 199 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universität Passau
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671] Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen damals mi…
Von
Universität Passau
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Datum
5. September 2022 17:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen damals mitgeteilt habe, sind Universitäten und Hochschulen von den genannten Informationsgesetzen ausgenommen. Wir haben Ihre Anfrage aber nicht vergessen und beantworten diese gerne im Sinne einer Bürgeranfrage, sobald es unsere Kapazitäten erlauben. Freundliche Grüße
Universität Passau
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671] Sehr << Antragsteller:in >> datenschutzrechtliche A…
Von
Universität Passau
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Datum
9. September 2022 11:24
Status
Sehr << Antragsteller:in >> datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei Auswahl und Einsatz neuer Werkzeuge eine wichtige Rolle. Neben der Datenschutzbeauftragten der Universität Passau ist zu dieser Thematik daher auch die Bayerische Stabsstelle für IT-Recht involviert. Grundlage für die Entscheidung für Zoom als Plattform für Seminare und andere interaktive Lehrveranstaltungen sind Analysen des Deutschen Forschungsnetzes und seiner europäischen Dachorganisation seit 2018 sowie die die Erkenntnisse aus dem Erfahrungsaustausch vieler europäischer Universitäten. Die Universitäts- und Hochschulleitungen in Bayern sind grundsätzlich davon überzeugt, dass es in der derzeitigen Situation keine technisch belastbare Alternative zu Zoom gibt. Die CIOs der bayerischen Universitäten haben daher gemeinsam beschlossen, Zoom zu lizenzieren. Eine gemeinsame Stellungnahme zu dieser Entscheidung lesen Sie unter der Überschrift „Hintergründe für die Beschaffungsentscheidung Zoom an bayerischen Universitäten und Hochschulen“ auf der öffentlichen Seite der Bayerischen Stabsstelle für IT-Recht: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/diens.... Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste der Reaktionen und Anpassungen bei Zoom sowie weitere Gutachten, Materialien und Stellungnahmen. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Antwort.…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Datum
13. September 2022 20:02
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Antwort. Jedoch sind weiterhin die Punkte 2, 3 und 4 offen. Des Weiteren sind die Antworten etwas löchrig. >datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei Auswahl und Einsatz neuer Werkzeuge eine wichtige >Rolle. Neben der Datenschutzbeauftragten der Universität Passau Der Datenschutzbeauftragte der Universität Passau ist ein Herr bei einer externen Stelle, keine Frau: https://www.uni-passau.de/datenschutzerklaerung/ Mit wem haben Sie eine Absprache getroffen? >> ist zu dieser Thematik daher auch die Bayerische Stabsstelle für IT-Recht involviert. Und den beiden Stellen ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass das auf Grund von Schrems II und dem Cloud Act nicht möglich ist (https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z/videokonferenzen)? Sie bilden doch in den Bereichen aktiv aus. Da Sie von der Kommunikationsstelle schreiben, wäre das für Sie die Möglichkeit gewesen, die Bereiche Ihrer Universität positiv hervorzuheben, die alternative und datenschutzkonforme Dienste einsetzen. >> Grundlage für die Entscheidung für Zoom als Plattform für Seminare und andere interaktive Lehrveranstaltungen sind Analysen des Deutschen Forschungsnetzes Das deutsche Forschungsnetz, was selbst zu seinen eigenen Diensten fehlerhafte und unzureichende Datenschutzerklärungen herausgibt? (https://www.conf.dfn.de/) und bei Auskunftsersuchen auch nicht weiß, was das ist und eine SSO Anbindung für Universitäten anbietet, bei der die meisten Universitäten schon vorher aufgeben? Warum lassen Sie sich von Stellen ohne datenschutzrechtliche Fachkenntnis beraten? >>und seiner europäischen Dachorganisation seit 2018 sowie die die Erkenntnisse aus dem >Erfahrungsaustausch vieler europäischer Universitäten. Waren hier auch IT-Sicherheitsexperten, Datenschützer, das BfDI oder LfDI dabei? Die Stellen, die in solchen Fragen wirklich zählen, wenn es um die Sicherheit geht oder die im Endeffekt Ihrer Universität ein Bußgeld auferlegen? >Die Universitäts- und Hochschulleitungen in Bayern sind grundsätzlich davon überzeugt, >dass es in der derzeitigen Situation keine technisch belastbare Alternative zu Zoom gibt. Das ist IT-Technisch blödsinn. Viele Universitäten (Mainz, Frankfurt, Düsseldorf, Bremen, Konstanz usw.) nutzen Big Blue Button, das ist auch sehr gut skalierbar und Datenschutzkonform. Was Sie sagen wollten, es ist teurer, sich um den Datenschutz der Studenten zu kümmern. Es gibt viele Dienstleister in Deutschland, die Big Blue Button sogar extra für Universitäten stabil und datenschutzkonform hochskalieren. Es ist daher schön, dass die Hochschulleitungen davon überzeugt sind das Zoom nutzbar ist, jedoch ist es das BfDI nicht (siehe: https://social.bund.de/@bfdi/107716795954513672). Auch sprechen die meisten Bundesländer sich aktiv gegen die Nutzung von Zoom an Universitäten (und im allgemeinen aus, Link oben in der Anfrage) aus. >> Die CIOs der bayerischen Universitäten haben daher gemeinsam beschlossen, Zoom zu lizenzieren. Ein nicht legal nutzbares Produkt zu lizenzieren, bringt was genau oder macht es in wie fern legaler? > Eine gemeinsame Stellungnahme zu dieser Entscheidung lesen Sie unter der Überschrift >„Hintergründe für die Beschaffungsentscheidung Zoom an bayerischen Universitäten und >Hochschulen“ auf der öffentlichen Seite der Bayerischen Stabsstelle für IT-Recht: >https://www.rz.uni-wuerzburg.de/diens.... >Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste der Reaktionen und Anpassungen bei Zoom sowie weitere >Gutachten, Materialien und Stellungnahmen. Ja, nett...aber Sie haben doch eine Hochschule, die sich mit dem Thema IT-Recht und Datenschutz auseinander setzt? Das heißt es muss doch in Ihrem Interesse sein oder sollte in Ihrem Interesse sein, eine repräsentative Universität zu sein, wo zukünftige IT-Rechts Experten das entsprechende Fachwissen vermittelt bekommen. Das scheint hier ja überhaupt nicht der Fall zu sein. Das wirkt sich im Endeffekt negativ für Ihre Absolventen aus, die später einen Job suchen. >Die Uni Würzburg (die nebenbei auch mit WhatsApp Kontakt über die gleiche Telefonnummer >wie allgemeine Telefonnummer wirbt – was auch mehr als bedenklich aus Datenschutzsicht >ist) die auf der von Ihnen genannten Website schreibt: Neben der Standard-Lizenz ist mit >Zoom einen >Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, Der Auftragsverarbeitungsvertrag, der nach Schrems II überhaupt nicht geschlossen werden kann? Siehe Anmerkung und Link oben. >... der nach Einschätzung der bayerischen Stabsstelle für IT-Recht viele in den vergangenen Tagen publizierten kritischen Punkte in Bezug auf den Datenschutz beseitigt.  Seit wann beseitigt ein Vertrag (Stück Papier) kritische sicherheitstechnische Punkte bei einem IT-Produkt, wo auch ausländisches Recht (Cloud Act) dem entgegensteht? >Wir sind uns der bezüglich Zoom publizierten Probleme in datenschutz- >und sicherheitstechnischer Hinsicht wohl bewusst. offensichtlich leider nicht...so etwas von einer Bildungsinstitution zu lesen ist einfach nur ein Armutszeugnis und spricht nicht von Fachkenntnis in dem Bereich von der Universität.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Nutzung der…
An Universität Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19. Februar 2022 [#237671]
Datum
11. September 2023 18:48
An
Universität Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen“ vom 15.01.2022 (#237671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 570 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine letzte Nachricht war: https://fragdenstaat.de/anfrage/zoom-nutzung-der-universitat-passau-und-datenschutzfreundlichere-alternativen/#nachricht-733110 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>