Zu Anzahl und Erfolg der Maßnahmen der Finanzaufsicht der letzten 5 Jahre

1.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu den vom Bundesfinanzministerium getroffenen Maßnahmen der Finanzaufsicht der letzten 5 Jahre;

2.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zum Erfolg dieser getroffenen Maßnahmen der letzten 5 Jahre;

3.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu den daraus "gewonnenen" Erkenntnissen des Bundesfinanzministeriums der letzten 5 Jahre (Welche grundsätzlichen Korrekturen wurden z.B. per Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Vorgaben vorgenommen?)

4.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zum Nutzen Ihrer Maßnahmen der letzten 5 Jahre für die Bürger/Innen Deutschlands (Gab es Entschädigungen, Schadensersatz o.ä. für geschädigte Bürger/Innen?).

Ich benötige diese Informationen - habe mithin ein Informationsinteresse - deshalb, weil ich nun schon seit Jahren von zwei namenhaften Banken der Privatwirtschaft - sehr wahrscheinlich vorsätzlich und damit strafbar - dermaßen offenkundig in meinen Interessen verletzt werde, dass ein derartiges, massenhaftes Geschäftsgebaren dieser Banken Ihnen sowie insbesondere der Ihnen nachgeordneten BaFin nicht verborgen geblieben sein kann. Die BaFin hat jedoch erst kürzlich sämtliches Vorbringen meinerseits - nach meinem Verständnis ungelesen oder unverstanden - zurückgewiesen und sieht auch keinerlei Handlungsbedarf im Rahmen der ihr obliegenden Aufsicht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Catrin Köhler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Ihnen vor…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
Zu Anzahl und Erfolg der Maßnahmen der Finanzaufsicht der letzten 5 Jahre [#215851]
Datum
18. März 2021 05:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu den vom Bundesfinanzministerium getroffenen Maßnahmen der Finanzaufsicht der letzten 5 Jahre; 2. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zum Erfolg dieser getroffenen Maßnahmen der letzten 5 Jahre; 3. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu den daraus "gewonnenen" Erkenntnissen des Bundesfinanzministeriums der letzten 5 Jahre (Welche grundsätzlichen Korrekturen wurden z.B. per Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Vorgaben vorgenommen?) 4. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zum Nutzen Ihrer Maßnahmen der letzten 5 Jahre für die Bürger/Innen Deutschlands (Gab es Entschädigungen, Schadensersatz o.ä. für geschädigte Bürger/Innen?). Ich benötige diese Informationen - habe mithin ein Informationsinteresse - deshalb, weil ich nun schon seit Jahren von zwei namenhaften Banken der Privatwirtschaft - sehr wahrscheinlich vorsätzlich und damit strafbar - dermaßen offenkundig in meinen Interessen verletzt werde, dass ein derartiges, massenhaftes Geschäftsgebaren dieser Banken Ihnen sowie insbesondere der Ihnen nachgeordneten BaFin nicht verborgen geblieben sein kann. Die BaFin hat jedoch erst kürzlich sämtliches Vorbringen meinerseits - nach meinem Verständnis ungelesen oder unverstanden - zurückgewiesen und sieht auch keinerlei Handlungsbedarf im Rahmen der ihr obliegenden Aufsicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler Anfragenr: 215851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215851/ Postanschrift Catrin Köhler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler

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