Zu den Fichtewiesen, Gehweg vor der neuen Kita

Der Neubau der Kita ist seit 1 Jahr abgeschlossen, der Eigenbetrieb Nordost nutzt die Kita seit 07/2021. Leider ist der durch die Baustelle beschädigte Gehweg bis heute nicht wieder instand gesetzt. Es wuchert mittlerweile Gestrüpp und allein durch die fehlenden Gehwegplatten stellt der derzeitige Zustand eine Gefahr dar.
Ich bitte um Information, wann der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
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Hannelore Wotzka
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt Details
Von
Hannelore Wotzka
Betreff
Zu den Fichtewiesen, Gehweg vor der neuen Kita [#241792]
Datum
24. Februar 2022 01:24
An
Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Neubau der Kita ist seit 1 Jahr abgeschlossen, der Eigenbetrieb Nordost nutzt die Kita seit 07/2021. Leider ist der durch die Baustelle beschädigte Gehweg bis heute nicht wieder instand gesetzt. Es wuchert mittlerweile Gestrüpp und allein durch die fehlenden Gehwegplatten stellt der derzeitige Zustand eine Gefahr dar. Ich bitte um Information, wann der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannelore Wotzka Anfragenr: 241792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241792/ Postanschrift Hannelore Wotzka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannelore Wotzka

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Hannelore Wotzka
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zu den Fichtewiesen, Gehweg vor der neuen Kita…
An Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt Details
Von
Hannelore Wotzka
Betreff
AW: Zu den Fichtewiesen, Gehweg vor der neuen Kita [#241792]
Datum
30. März 2022 20:59
An
Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zu den Fichtewiesen, Gehweg vor der neuen Kita“ vom 24.02.2022 (#241792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hannelore Wotzka