Zu lange Bearbeitungsfrist für Einbürgerungstest

Die Auswertungen für den Einbürgerungstest "Leben in Deutschland" dauert extrem lang. Dieser Zustand ist seit längerem von Ihrer Behörde bekannt. Stand heute werden gerade die Tests bis Prüfungsdatum 10.01.2023 ausgewertet! Das ergibt eine Frist von 6 Monaten! Der Test Leben in Deutschland ist ein Test bestehend aus 33 Multiple Choice Fragen. Es ist mir nicht erklärbar, wieso die Auswertung so lange dauert. Diese kann bestimmt maschinell erfolgen. Daher meine Fragen:
- Aus welchem Grund dauert die Bearbeitung so lange?
-Wieviel Tests werden in Deutschland pro Bundesland abgelegt? Kann diese Zahl diese lange Frist begründen?
- Welche Bearbeitungsschritte durchläuft solch ein Test und mit welchen Fristen?
- werden die Tests zentral in Berlin oder dezentral ausgewertet?
- Wohl wissend, dass für viele Menschen Aufenthaltstitel oder Bleiberecht vom Ergebniss des Tests abhängt, wieso sorgt das BAMF nicht für eine beschleunigte Bearbeitung, durch mehr Personal oder mehr Digitalisierung?
- Wie kann Ihre Behörde begründen, dass aufgrund solcher Verzögerungen eine Einbürgerung fast ein Jahr dauern kann?

Ergebnis der Anfrage

Im 1. HJ 2022wurden bundesweit insgesamt 5773 Test Leben in Deutschland durchgeführt mit insgesamt 80434 angemeldeten Personen. Die Tests werden zentral in Nürnberg ausgewertet. Die Prozessschritte wurden aufgeführt aber eine Aufschlüsselung der Dauer der einzelnen Bearbeitungszeiten der verschiedenen Prozessschritte ist nicht möglich. Der Bereich wurde aufgrund des steigenden Bearbeitungsvolumens personell verstärkt und es soll zu einer Reduzierung der Bearbeitungszeiten in den nächsten Woche kommen. Bei der Digitalisierung des Testverfahrens handelt es sich um einen längeren Prozess. Zum 1.5.2023 wurde für die Prüfungsstellen bereits das digitale Anmeldeverfahren eingeführt. Zur Frage bzgl. der Länge des Einbürgerungsverfahrens kann keine Aussage getroffen werden, zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Auswertungen für den Einbürgerung…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zu lange Bearbeitungsfrist für Einbürgerungstest [#280464]
Datum
4. Juni 2023 18:41
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auswertungen für den Einbürgerungstest "Leben in Deutschland" dauert extrem lang. Dieser Zustand ist seit längerem von Ihrer Behörde bekannt. Stand heute werden gerade die Tests bis Prüfungsdatum 10.01.2023 ausgewertet! Das ergibt eine Frist von 6 Monaten! Der Test Leben in Deutschland ist ein Test bestehend aus 33 Multiple Choice Fragen. Es ist mir nicht erklärbar, wieso die Auswertung so lange dauert. Diese kann bestimmt maschinell erfolgen. Daher meine Fragen: - Aus welchem Grund dauert die Bearbeitung so lange? -Wieviel Tests werden in Deutschland pro Bundesland abgelegt? Kann diese Zahl diese lange Frist begründen? - Welche Bearbeitungsschritte durchläuft solch ein Test und mit welchen Fristen? - werden die Tests zentral in Berlin oder dezentral ausgewertet? - Wohl wissend, dass für viele Menschen Aufenthaltstitel oder Bleiberecht vom Ergebniss des Tests abhängt, wieso sorgt das BAMF nicht für eine beschleunigte Bearbeitung, durch mehr Personal oder mehr Digitalisierung? - Wie kann Ihre Behörde begründen, dass aufgrund solcher Verzögerungen eine Einbürgerung fast ein Jahr dauern kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Zu lange Bearbeitungsfrist für Einbürgerungstest [#280464]
Datum
5. Juni 2023 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.06.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1094 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 04.07.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen